Hat eine Gemeinde denn keine Pflichten ...?

I

n Pfalzdorf, vom Bereich Kirchstraße in der Höhe der Ostkirche bis hin zum Ehrenmal an der Motzfeldstraße, also auf einer Strecke von cirka 2 km ist seit Samstag, den 28.12.2013 die Straßenbeleuchtung ausgefallen. Es ist dort absolut zappenduster und, insbesondere in Bezug auf das weibliche Geschlecht, denkbar unheimlich.

Nachfragen bei der Stadt am darauf folgenden Montag ergaben, dass die Gemeindeverwaltung nicht besetzt war. Also rief ich den im AB angegebenen Notdienst an. Das war die Gocher Feuerwehr. Dort ließ man verlauten, dass das RWE hierfür zuständig sei, man würde über die offensichtliche Gefahrenquelle dort Bescheid geben.

Prompt ereignete noch am gleichen Abend ein heftiger Unfall an der Kreuzung Motzfeldstraße/Kirchstraße.

Die Tage vergingen, Silvester, Neujahr, nichts geschah, alles weiterhin dunkel, unheimlich und gefährlich. Ich selbst lief abends noch durch einen riesigen Haufen Pferdeschei..., den man im Dunkeln nicht sehen konnte. Danach hatte ich „die Papp so richtig auf“, wie man so schön sagt.

Am 02.01.2014 bestand die berechtigte Hoffnung, dass bei der Stadt Goch jemand zu erreichen sei. Und tatsächlich! Dort sagte man mir, dass das RWE dafür zuständig sei, man wolle mich aber gern mit den Stadtwerken verbinden. Der Leser wird sich sicherlich denken können, was man mir dort sagte. Richtig, das RWE sei dafür zuständig!

Könnte es sein, dass es sich die Stadt Goch da nicht denkbar einfach macht...?

Und somit sitzen wir weiterhin im Dunkeln und hoffen auf den offensichtlich äußerst trägen Betrieb des RWE. Angesichts dessen, dass ein derart großer Konzern eine lapidare Kleinigkeit nicht im Stande ist, hinzubekommen fragt man sich, was einem blühen könnte, wenn es sich bei einem technischen Defekt um etwas Gravierendes handelte!

Es geht sich nicht darum, dass der Unfall wohl deshalb vorfiel, weil die Straßenbeleuchtung ausgefallen war oder auch nicht. Und es geht sich auch nicht darum, dass man im Zappendusteren durch eimergroße Pferdehaufen läuft oder auch nicht. Letzteres hat sogar witzige Anteile, wenn auch nicht für den Betroffenen.

Nein, es geht sich darum, dass gewisse Verantwortungsträger einer Gemeinde unfähig sind, organisatorisch so zu regeln, dass die Straßenbeleuchtung eines halben Stadtteiles bislang fast eine Woche außer Betrieb ist, obwohl man für die Wiederinstandsetzung nur wenige Momente benötigte, wenn jemand vorhanden wäre, der dieses durchführen könnte! Dabei ist es nicht damit getan zu sagen, dass gewisse Straßenzüge und deren Einrichtungen, etwa der Straßenbeleuchtung, nicht der Verantwortung der Gemeinde, sondern des Kreises oder dem RWE zuzuordnen sind.

Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Verkehrs- und Wegesicherungspflicht. Und diese Pflicht besagt auch, dass derjenige, der über eine Gefahrenquelle erfährt, die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass diese beseitigt wird. Wenn der Gemeinde eine Gefahrenstelle bekannt ist, so hat sie, meiner Ansicht nach die Pflicht, ihr Bestmöglichstes zu tun, um diese Gefahrenquelle abzustellen! Mit das RWE ist dafür zuständig, kann es doch nicht getan sein??!

Der Bürger möge einmal in der kalten und oftmals von Schnee und Glätte geprägten Jahreszeit einmal seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommen! Mit Sicherheit würde man ihn zur Kasse bitten, wenn etwas passieren sollte.

Die Stadt Goch scheint in Bezug auf Vorgaben im Gesetzestext für sich selbst Narrenfreiheit zu beanspruchen. Helau!!!

Unfallfoto: Petra Engeljehringer, Pixelio
Da das beteiligte Fahrzeug noch in der Nacht entfernt wurde, ist ein Originalfoto vom Unfall nicht möglich gewesen.

Autor:

Kurt Nickel aus Goch

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