In drei Fällen angeklagt
Exhibitionist nahm sexuelle Handlung vor Kindern vor: 46-Jähriger Gevelsberger muss sich vor Landgericht verantworten

Ein 46-jähriger Mann aus Gevelsberg muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll und es in einem anderen Fall tateinheitlich zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen sein soll, wegen
exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen, wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses
in zwei Fällen, wegen Beleidigung und wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung
vor einer großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. | Foto: Archiv
  • Ein 46-jähriger Mann aus Gevelsberg muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
    in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll und es in einem anderen Fall tateinheitlich zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen sein soll, wegen
    exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen, wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses
    in zwei Fällen, wegen Beleidigung und wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung
    vor einer großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.
  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Patrick Jost

Ein 46-jähriger Mann aus Gevelsberg muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll und es in einem anderen Fall tateinheitlich zu einer exhibitionistischen Handlung gekommen sein soll, wegen exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen, wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses in zwei Fällen, wegen Beleidigung und wegen Nachstellung in Tateinheit mit Beleidigung vor einer großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Der Angeklagte soll in der Zeit vom 21. Mai bis zum 27. April mehrfach vor Zeuginnen an seinem teilweise auch entblößten Penis manipuliert und Zeuginnen in sexueller Hinsicht beleidigt haben. In drei Fällen soll er die Manipulationen an seinem Penis auch vor Kindern ausgeführt haben, wobei eines der betroffenen Kinder dies jedoch nicht wahrgenommen haben soll.
In einem Fall soll der Angeklagte einer Zeugin durch telefonische Aufforderungen zum Oralverkehr und Aufsuchen der Arbeitsstelle nachgestellt und diese Beleidigt haben. Der Angeklagte soll an einer psychischen Erkrankung leiden und jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Er ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Das Gesetz sieht bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit für den sexuellen Missbrauch
von Kindern in der vorliegenden Fallkonstellation Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu
drei Jahren und neun Monaten, für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen und Beleidigung Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten oder Geldstrafe und für Nachstellung Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und drei Monaten oder Geldstrafe vor. Zudem kann bei Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen eine zeitlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB in Betracht kommen.
Die Kammer hat in dieser Sache sieben Hauptverhandlungstermine vorgesehen: 22.10.,
12.11., 18.11., 29.11., 02.12., 10.12. und 23.12.2021.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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