EUROPCAR Autovermietung zahlt freiwillig 11350€ an Ex- Mitarbeiter (400€- Jobber)

EUROPCAR zahlt freiwillig 11350€ an Ex- Mitarbeiter (400€- Jobber) in einem außergerichtlichen Vergleich.
KAMPF nach fast 2 JAHREN gewonnen!
Peter G. war als 400€- Jobber 2 Jahre bei der Autovermietung EUROPCAR in Hagen für einen Stundenlohn von 5,11€ brutto beschäftigt. Während seiner Beschäftigungszeit stellte er einen schriftlichen Urlaubsantrag. Dieser wurde weder genehmigt, noch abgelehnt. Er wurde einfach ignoriert. Als der Stationsleiter dann noch allen Aushilfen sagte, dass sie keine Rechte haben, lief das Fass über.
EUROPCAR hat ca. 10-15000 400€- Jobber und ca. 1500 Vollzeitbeschäftigte.
Wir wollten für die Rechte der 400€- Jobber kämpfen!
Peter G. und 2 Kollegen verklagten EUROPCAR beim Arbeitsgericht Hagen wegen sittenwidrigen Lohn, Nichtgewährung von gesetzlichem Urlaub und Lohnfortzahlung .
Europcar hat keinen Manteltarifvertrag.
Der Lohn wurde mit 9,78€ gefordert, errechnet aus 5 gleichartigen Berufen, darunter aus dem Einzelhandel – mit Tankstellen- und Garagengewerbe -.
Die Arbeitnehmer, die ausschließlich Wagen waschen und polieren erhalten 9,68€
Peter G. bekam von EUROPCAR vor dem Gerichtstermin ca. 400€ überwiesen, das dem Gericht als Urlaubsabgeltung dargestellt wurde.
Die Klage wurde vom Arbeitsgericht Hagen abgewiesen.
Zwei weiteren Kollegen, die auch geklagt hatten, wurde ein außergerichtlicher Vergleich von über 1000€ von EUROPCAR gezahlt.
Es wurde Klage beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt. Die Verhandlung sollte am 20.01.2011 stattfinden. Die Westfälische Rundschau berichtete darüber.
Die Verhandlung wurde ausgesetzt, weil EUROPCAR sich außergerichtlich mit den Parteien einigen wollte.
Ergebnis: Peter G. (Forderung bei Gericht 11700€) nimmt den Vergleich von Europcar in Höhe von 11350€ an. Somit hat er das bekommen, was ihm zu steht.
Für 2 Jahre die Ausgleichszahlung von 5,11€ zu 9,78€, den Urlaubsanspruch plus Ausgleichszahlung.
Manfred J. (Forderung ca. 6000) wurden 8000€ plus Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten angeboten. Er möchte sein Recht vor dem Landesarbeitsgericht Hamm am 19.05.2011, 11:00 zu gesprochen kommen.
Es drängt sich der Gedanke auf, dass EUROPCAR mit dem rechtswidrigen Verhalten nicht in das Rampenlicht der Öffentlichkeit, Presse, Fernsehen und Politik. will, sonst würden sie nicht solche außergerichtlichen Vergleiche anbieten
Die Westfälische Rundschau als auch das WDR- Fernsehen Dortmund hat bereits über den Fall EUROPCAR berichtet.
Alle, die für die Rechte kämpfen wollen, können sich gern an der Maikundgebung 2012 beteiligen. Wir marschieren um 10:00Uhr mit unserem Banner ab Marktplatz zum Volkspark. Ihr wisst ja, nur gemeinsam sind wir stark!
Die Rechte und Pflichten für 400€- Jobber(Minijobs) könnt ihr nach lesen unter:
www.minijob-zentrale.de
Das Erste was geschehen muss ist, dass alle 400€- Jobber einen den arbeitsrechtlichen Grundsätzen entsprechenden Vertrag erhalten. Deshalb habe ich beim Bundestag eine Petition erreicht. Nr. 16072.
Es soll erreicht werden, dass alle Arbeitgeber, die einen 400€- Jobber bei der Minijobzentrale anmelden, einen Arbeitsvertag einreichen müssen. Der Minijob kann erst dann angemeldet werden, wenn alles den Rechtsvorschriften entspricht. Somit findet eine Überprüfung des Arbeitsvertrages, mit den Rechten des Arbeitsnehmers, und die Höhe des gezahlten Lohns statt.
Dies ist dringend erforderlich, da ca. 8 Millionen einem Minijob nachgehen, das sind 20% unserer Beschäftigten. Und Frau von der Leyen spricht von einer tollen Beschäftigungsoute.
Diese 8 Millionen Arbeitnehmer lassen sich die Arbeitgeber durch den Staat jährlich mit ca. 4 Milliarden Euro subventionieren, da sie nur Pauschalbeiträge in Höhe von 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung, die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,74 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft zahlen. Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
Die Arbeitgeber erhalten Subventionen, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen.
Das reicht noch nicht. Sie verstoßen teilweise bewusst gegen die arbeitsrechtlichen Grundsätze, weil die Vergehen nicht sanktioniert werden, sie gewähren ihren Arbeitgebern keinen Urlaub und keine Lohnfortzahlung und sparen damit pro Mitarbeiter nochmals ca. 1000€ im Jahr.
Jeder Bürger, der einen Zuschuss beantragt, muss seine finanzielle Situation klar darlegen. Erst dann wird entschieden.
Seit ihr meiner Meinung, zeichnet die Petition 16072 mit, das ist der erste Schritt, etwas zu bewegen.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition
Kämpft für eure Rechte, ihr habt die gleichen Rechte, wie Vollzeitbeschäftigte.
Das es geht, und ihr im Recht seit, zeigt euch dieser Bericht.

Autor:

Günter Knopp aus Hagen

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