Kommunalwahl 2020 in Hagen
Kommunalwahl in Corona-Zeiten: Zahlreiche Herausforderungen für das Wahlamt

Für das Wahlamt stehen zahlreiche Herausforderungen an, um die Kommunalwahl im September durchführen zu können. | Foto: Archiv
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Die Kommunalwahl findet zwar erst am 13. September dieses Jahres statt - doch bereits vier Monate vor dem Urnengang steht fest, dass die Corona-Pandemie das Wahlamt vor zahlreiche Herausforderungen stellt und die eingeübte Organisation vergangener Wahlen angepasst werden muss.

Die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienestandards bei der Wahl vor Ort im Wahllokal, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, der Schutz der über 1.200 Wahlhelfer und der Wähler sowie die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sind nur einige Aspekte, die schon jetzt in gemeinsamer Absprache mit verschiedenen Fachbereichen geplant werden. Bei dieser Planung genießt der Schutz der Wähler, der Verwaltungsmitarbeiter und der vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer oberste Priorität. Zurzeit werden alle Wahllokale in Hinblick auf die Corona Schutzverordnung des Landes NRW auf deren Tauglichkeit hin geprüft. Für Wahllokale, die noch bei den vorherigen Wahlen in Alten- und Pflegeheimen untergebracht waren, müssen räumliche Alternativen gesucht werden, da die Bewohner vor einer möglichen Infektion mit Covid-19 besonders geschützt werden müssen. Nach jetzigem Stand wird die Kommunalwahl, bei der es sich um fünf Wahlen handelt, planmäßig stattfinden. Gewählt werden am 13. September der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen und die Vertreter des Integrationsrats. Erstmals werden die Vertreter in der RVR-Verbandsversammlung, dem Ruhrparlament, direkt gewählt. Ebenso bleibt der Termin für eine etwaige Stichwahl des Oberbürgermeisters am 27. September bestehen. Die Vorbereitungen dazu laufen im Wahlamt nach dem gültigen Zeitplan ab. Die Wahlen werden wie gewohnt per Urnen- und Briefwahl abgehalten. Laut einem Erlass des Innenministeriums vom 19. März können nach dem 19. April alle Parteien und Wählergruppen ihre Aufstellungsversammlungen für die Kandidatenwahl durchführen. Die Zeit für die Aufstellungsversammlungen ist knapper als sonst, da bis zum 16. Juli bis 18 Uhr die Wahlvorschläge zur Prüfung bei der Wahlleitung vorliegen müssen. Die Stadt Hagen hilft aktiv auf Anfrage, indem sie aus dem städtischen Bestand geeignete Räume, soweit es möglich ist, zur Verfügung stellt. Weil sich die Rahmenbedingungen für die Wahl spontan ändern können, wird von Seiten der Verwaltung versucht, alle Eventualitäten in der aktuellen Planung zu berücksichtigen. Um eine nötige Planungssicherheit zu erlangen, wartet die Stadt Hagen daher wie die anderen Kommunen auf einen weiteren Erlass des Innenministeriums mit konkreten Hinweisen zur Durchführung der Kommunalwahlen hinsichtlich der Corona-Pandemie.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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