Ab 1. September
Das Polizeipräsidium Hagen informiert: Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ändert sich ab September

Die Waffenrechtstelle des Polizeipräsidiums Hagen weist darauf hin, dass ab 1. September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz wie folgt in Kraft treten.
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Die Waffenrechtstelle des Polizeipräsidiums Hagen weist darauf hin, dass ab 1.September 2020 verschiedene Neuerungen beim Waffengesetz wie folgt in Kraft
treten.

Bei einer Sportschützen-Waffenbesitzkarte wurde der Erwerb auf 10 Waffen begrenzt. Hier greift der Bestandsschutz.

Wechselmagazine/Magazingehäuse, bei denen die Magazinkapazität von 10 Patronen bei Langwaffen und 20 Patronen bei Kurzwaffen übersteigt, und vor dem 13. Juli2017 erworben wurden, müssen bei der Waffenbehörde per Antrag bis spätestens
01.09.2021 angezeigt werden.

Für Magazine/Magazingehäuse, die nach dem 13. Juli 2017 aber vor dem 01.09.2020 erworben wurden, muss bis zum 01.09.2021 ein Antrag beim Bundeskriminalamt (BKA) über den Altbesitz eines oder mehrerer verbotener Magazine oder Magazingehäuse gestellt werden. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage des PP Hagen zu finden. Der Umgang mit Salutwaffen (veränderte Langwaffen) ist ab dem 01.09.2020 anzeigepflichtig.

Schussfähige Waffen, die vor dem 28. Juni 2018 als Dekowaffe unbrauchbar gemacht wurden, gelten als Alt-Dekowaffen. Waffen, die nach dem 28. Juni 2018 unbrauchbar gemacht wurden, benötigen eine Deaktivierungsbescheinigung des Waffenhändlers und des Beschussamtes. Des Weiteren muss diese Dekowaffe registriert werden. Pfeilabschussgeräte sind den Schusswaffen gleichgestellt.
Hierfür muss bis spätestens 01.09.2021 eine Erlaubnis zum Besitz beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de und der Homepage des Polizeipräsidiums Hagen unter hagen.polizei.nrw.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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