In der Coronakrise
Hagen: Entlastungsbetrag vorläufig auch für „Dienstleistungen bis zur Haustür“ nutzbar

Viele Senioren benötigen Hilfe beim Einkauf. | Foto: NGG

Ob Hilfe im Haushalt oder beim Einkauf: Für solche Unterstützungsangebote im Alltag können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro monatlich einsetzen. Anlässlich der aktuellen Corona-Pandemie ist der Entlastungsbetrag bis zum 30. September auch für „Dienstleistungen bis zur Haustür“ nutzbar.

Oft sind es die einfachen Hilfen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Leben zu Hause erleichtern. Wird ein Hilfsangebot in Anspruch genommen, das als sogenanntes Unterstützungsangebot im Alltag landesrechtlich anerkannt ist, können pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag einsetzen. Solche Unterstützungsangebote sind beispielsweise die Begleitung zum Einkauf, bei Behörden- oder Arztgängen oder Hilfe im Haushalt. Diese setzen in der Regel einen persönlichen Kontakt voraus.

Unterstützung auch in Corona-Zeiten

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund, dessen Einzugsgebiet auch die Stadt Hagen umfasst, weist darauf hin, dass die Unterstützungsangebote auch während der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen. Dabei hat es die Landesregierung Nordrhein-Westfalen –zunächst befristet bis zum 30. September – allen anerkannten Anbietern von Unterstützungsangeboten im Alltag ermöglicht, auf „Dienstleistungen bis zu Haustür“ zu erweitern. Dazu zählen zum Beispiel die Erledigung von Botengängen (Post, Apotheke) oder Abhol- und Lieferservice (Speisen, Wäsche), also Dienstleistungen, die nicht zwingend einen unmittelbaren persönlichen Kontakt erfordern. Auch für diese Hilfen kann der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung bis Ende September genutzt werden.

Nachbarschaftshilfe: Erleichterung bei der Abrechnung Darüber hinaus wird, ebenfalls befristet bis zum 30. September, die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse erleichtert. Bei einer Unterstützung durch eine Person, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ehrenamtlich hilft, kann mit dem Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung als Anerkennung des Engagements gezahlt werden. Auf den Nachweis der üblicherweise erforderlichen Qualifikation verzichten die Pflegekassen in dieser Zeit.

Informationen zu den Themen Unterstützungsangebote im Alltag sowie Nachbarschaftshilfe gibt es auf der Internetseite www.alter-pflege-demenz-nrw.de und beim Regionalbüro Dortmund unter Tel. 0231-5025694 oder per E-Mail dortmund@rb-apd.de. Das breite Informations- und Beratungsangebot der Pflege- und Wohnberatung der Stadt Hagen ist auf  www.hagen.de unter Pflege beim Fachbereich Jugend und Soziales zu finden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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