Coronaschutz-Impfung
Impfungen für Hagener ab 80 Jahren starten am 1. Februar

Blick ins Hagener Impfzentrum in der Stadthalle. | Foto: Stadt Hagen
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"Nach den ersten erfolgreich durchgeführten Impfungen gegen das Coronavirus in unseren Pflegeheimen hat das Land Nordrhein-Westfalen nun den Startschuss für die nächste Impfrunde gegeben", freut sich Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz. Ab Montag, 1. Februar, nehmen die 53 Impfzentren in ganz Nordrhein-Westfalen für Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahre ihren Betrieb auf. "Das bedeutet, mehr als 14.000 Hagenerinnen und Hagen können sich dann im Impfzentrum in der Stadthalle gegen das Coronavirus impfen lassen", so Schulz weiter.

Wer kann sich in Hagen impfen lassen?

Impfberechtigt sind nach Vorgabe des Landes alle Hagener Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich zum 31. Januar 2021 das 80. Lebensjahr erreicht haben. Die Stadt Hagen schreibt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales alle aktuell impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger an. Da anfangs eine begrenzte Impfstoffmenge zur COVID-19-Impfung zur Verfügung steht, hat die Ständige Impfkommission eine Prioritätenliste für die Impfungen gegen das Coronavirus erarbeitet. Die Liste ist unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/02_21.pdf?__blob=publicationFile abrufbar.

Wie melde ich mich für die Impfung an?

Alle impfberechtigten Bürger werden bisSamstag, 23. Januar, durch ein gemeinsames Schreiben der Stadt Hagen und des Landes Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass sie sich impfen lassen können. Eine Impfung in den Impfzentren ist nur mit Termin möglich. Ab Montag, 25. Januar, steht die Internetseite www.116117.de für die Anmeldung zur Impfung in Westfalen-Lippe zur Verfügung. Alternativ kann die kostenlose Telefonnummer 116117 oder 0800/11611702 genutzt werden. Diese wird ebenfalls ab Montag, 25. Januar, täglich von 8 bis 22 Uhr freigeschaltet. Falls Angehörige die Anmeldung übernehmen, sollten unbedingt Doppelbuchungen vermieden werden. Wegen der starken Nachfrage ist bei der Hotline leider mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Außerdem sollte die Hotline nicht für allgemeine Fragen zur Corona-Impfung kontaktiert werden. Informationen rund um die Schutzimpfung finden Interessierte auch auf der Corona-Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe unter www.corona-kvwl.de

Ankunft am Impfzentrum

Das Hagener Impfzentrum befindet sich in der Stadthalle, Wasserloses Tal 2. Das Impfzentrum wird von den Buslinien 518, 519 und 527 angefahren, die Haltestelle lautet "Stadthalle". Rund um die Stadthalle stehen außerdem ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Personen, die durch eine Behinderung Hilfe benötigen, dürfen eine Begleitperson zur Impfung mitbringen. Bei Betreten des Impfzentrums ist unbedingt eine Alltagsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Gehbehinderte Menschen können sich innerhalb der Stadthalle barrierefrei über einen Aufzug bewegen - sie werden dabei von einem städtischen Mitarbeiter begleitet und direkt in den Wartebereich geleitet. Für die Stufen innerhalb der Stadthalle wird reichlich Personal vorhanden sein, um einen "helfenden Arm" anzubieten.

Ablauf der Impfung

Bei der Anmeldung werden die Daten des Patienten registriert und es wird die Impfberechtigung überprüft. Mitzubringen ist der Personalausweis sowie - falls vorhanden - die elektronische Gesundheitskarte und der Impfpass. Im Wartebereich besteht noch einmal die Möglichkeit, sich über die Corona-Schutzimpfung zu informieren, anschließend muss ein Einwilligungsbogen ausgefüllt werden. Vor der Impfung kann außerdem ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt stattfinden. Innerhalb des Impfzentrums laufen Aufklärungsfilme über die Impfung in verschiedenen Sprachen.

Die Impfung selbst findet in einem abgeschirmten Bereich durch einen Arzt oder geschultes medizinisches Personal statt. Der Impfstoff wird - wie bei der Grippeschutzimpfung - in den Oberarm gespritzt. Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen.

Anschließend können sich die Patienten noch bis zu 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung in einem gesonderten Wartebereich aufhalten. So wird sichergestellt, dass schnell auf eine - sehr seltene - allergische Reaktion oder auf Unwohlsein reagiert werden kann. Verläuft die Wartezeit ohne Komplikationen, was der Regelfall sein wird, kann die geimpfte Person den Weg nach Hause antreten.

Zweite Impfung erfolgt nach drei Wochen

Damit die Corona-Schutzimpfung ihre volle Wirksamkeit entfaltet, ist eine zweite Impfung erforderlich. Die zu impfenden Personen erhalten daher bereits bei der Terminvereinbarung zwei Impftermine im Abstand von etwa drei Wochen. Auch der zweite Termin findet im Impfzentrum statt, der Ablauf wird identisch zur ersten Impfung sein. Mitzubringen sind der Personalausweis, die Impfbescheinigung aus dem ersten Termin sowie - falls vorhanden - die elektronische Gesundheitskarte und der Impfpass.

Zuständigkeiten rund die Impfungen

Die kurzfristige Einrichtung und der Betrieb der insgesamt 53 Impfzentren in Nordrhein-Westfalen bedeuten einen riesigen organisatorischen und logistischen Aufwand, den das Land Nordrhein-Westfalen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Apothekerkammer und die Stadtverwaltungen nur gemeinsam stemmen können.

Daraus ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten. Für die Impfstofflieferung ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Apothekerkammer mischt den Impfstoff vor Ort in den Impfzentren an beziehungsweise bereitet ihn auf. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt die Koordination der Impftermine, die Aufklärung und die Durchführung der Impfungen in den Impfzentren und stellt die mobilen Teams, die in den Pflegeheimen impfen.

Die Stadt Hagen war für die Errichtung des Impfzentrums zuständig und ist nun für die organisatorische Abwicklung der Impflinge innerhalb und außerhalb des Gebäudes verantwortlich. Hierzu zählen alle nicht-ärztlichen und nicht-pharmazeutischen Tätigkeiten. So umfassen die Aufgaben die Sicherheit des Objektes, inklusive der Zugangskontrollen im Eingangsbereich und der Zufahrt, sowie den reibungslosen Ablauf innerhalb des Objektes (Check-In, Wegeführung und Hilfestellungen in dem Objekt, individuelle Betreuung von gehbehinderten Personen, Organisation von Warte- und Ruhebereich, Reinigung des Objektes, Logistik und Lagerung des Impfstoffs und vieles mehr). Zur Sicherstellung dieser Aufgaben wurden Verträge mit dem Kongress & Eventpark Stadthalle Hagen und verschiedenen Dienstleistern geschlossen.

Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig - es besteht keine Impfpflicht. Trotzdem appelliert Oberbürgermeister Erik O. Schulz eindringlich an alle Hagenerinnen und Hagener: "Lassen Sie sich impfen, um Ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Lieben zu schützen. Nur durch die Impfung bekommen wir die Coronapandemie langfristig unter Kontrolle!"

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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