Beschluss des Bundes und der Länder
Krisenstab der Stadt Hagen stimmt weiteres Vorgehen ab

Der Krisenstab der Stadt Hagen hat in seiner heutigen Sitzung beraten, wie der gestrige Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder, das öffentliche Leben schrittweise wieder zu beginnen, in Hagen konkret umgesetzt werden soll. Im Zuge der Corona-Pandemie war es in den vergangenen Wochen zu erheblichen Einschränkungen im Alltag der Hagener Bürger gekommen, um insbesondere Risikogruppen vor einer Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

"Es ist richtig, dass wir das öffentliche Leben wieder langsam aufnehmen", sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz, dennoch appelliert er an die Hagener Bevölkerung, sich - so wie in den vergangenen Wochen erfreulicherweise ganz überwiegend geschehen -"verantwortungsbewusst und bedacht zu verhalten, um eine Ausbreitung des Virus weiterhin einzudämmen."

Schulen öffnen eingeschränkt

Nach dem Beschluss des Bundes und der Länder öffnen die Schulen in Hagen nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen und Lehrer ab Donnerstag, 23. April, zunächst für die Jahrgänge, die kurz vor der Abschlussprüfung wie dem Abitur oder dem mittleren Schulabschluss stehen. Ab dem 4. Mai sollen auch Schüler der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen haben, wieder in die Schule gehen können. Gleiches gilt für die letzte Grundschulklasse. Für alle weiteren Schüler findet zunächst kein Unterricht statt.

Notbetreuung in Kitas und für die Klassen 1 bis 6

Auch Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen bleiben zunächst geschlossen. Die Notbetreuung für Eltern systemrelevanter Berufsgruppen in den Kitas und für die Klassen 1 bis 6 bleibt weiterhin bestehen. Die Notbetreuung wird auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Sobald eine Liste dieser Gruppen durch das Land veröffentlicht wurde, folgen weitere Informationen.

Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel bleiben in Hagen weiterhin untersagt - ausgenommen sind Personen, die sich in häuslicher Gemeinschaft befinden wie Familien oder dauerhafte Wohngemeinschaften. Die bestehende Allgemeinverfügung wurde bis zum 3. Mai verlängert.

Neue Regelung für Geschäfte

Neben den Geschäften, die bislang geöffnet bleiben durften, können ab Montag, 20. April, auch Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen, wenn diese Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen einhalten. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Einrichtungshäuser, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Speisegaststätten weiterhin geschlossen

Restaurants und Cafés bleiben geschlossen. Die Stadt Hagen empfiehlt allen Restaurants und Speisegaststätten, die es bislang noch nicht umgesetzt haben, Lieferdienste einzurichten. Abholdienste sind weiterhin nur zulässig, wenn das Essen nach vorheriger telefonischer Bestellung abgeholt wird, um Menschenansammlungen vor oder in den Lokalitäten zu vermeiden. Die HAGEN.Agentur bündelt alle Lieferangebote auf www.hagenliefert.de. Restaurants können sich hier unkompliziert eintragen.

Veranstaltungsverbot gilt weiterhin

Weiterhin sind grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Auch Versammlungen zur Religionsausübung müssen unterbleiben.

Stadtverwaltung prüft ihre Angebote

Die Hagener Stadtverwaltung prüft zurzeit, inwiefern sie ihre Angebote für die Hagener Bürger wieder zur Verfügung stellen kann. Weitere Informationen folgen zeitnah.

Das Ordnungsamt der Stadt Hagen wird auch weiterhin den Kontrolldruck hochhalten und die bestehenden Beschränkungen kontrollieren.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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