Steuererklärung bis zum 1. Juni abgeben

Steuerzahler in NRW sollten sich Freitag, 1. Juni, im Kalender dick ankreuzen. Denn bis zu diesem Datum müssen die Steuererklärungen für das Jahr 2017 beim Finanzamt eingehen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hin. Der eigentliche Stichtag verschiebt sich, weil der 31. Mai in diesem Jahr ein Feiertag ist.

Zwar hat der Gesetzgeber die Abgabefristen mit dem Steuermodernisierungsgesetz um zwei Monate verlängert, die Regelung gilt aber noch nicht für die Steuererklärung 2017! Erst für die Steuererklärung 2018, die im Jahr 2019 abgegeben wird, gibt es zwei Monate länger Zeit, so ein aktuelles Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Januar 2018.
Mehr Zeit haben allerdings die Steuerzahler in NRW, die ihre Steuererklärung elektronisch per ELSTER abgeben: In diesem Fall muss die Erklärung erst bis zum 31. Juli 2018 beim Finanzamt eingehen. Wird die Steuererklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters, Lohnsteuerhilfevereins oder Rechtsanwalts angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auf den 31. Dezember 2018.
Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles ohne weitere Einkünfte oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 müssen meistens keine Steuererkärung machen, können das jedoch freiwillig tun. Dazu rät der BdSt NRW, wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Für die freiwillige Steuererklärung haben Steuerzahler vier Jahre Zeit.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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