Zuwanderung: Ausländerrechtliche Kontrolle zur Prüfung des Aufenthalts und der Lebensverhältnisse

Unter der Federführung der Ausländerbehörde haben heute die Mitarbeiter der Polizei, des Jobcenters, der Wohnungs- und Bauaufsicht und des Stadtordnungsdienstes 246 Personen in zehn Häusern im Stadtgebiet aufgesucht, um unter anderem den Meldestatus und die Lebensverhältnisse dieser zu überprüfen.

Von sieben angetroffenen, jedoch nicht gemeldeten Bewohnern wurden die Ausweisdokumente eingezogen. In diesen Fällen findet eine Echtheitsüberprüfung statt und es erfolgt eine Abfrage im Ausländerzentralregister, ob Ausschreibungen zur Festnahme oder Beschränkungen zum Freizügigkeitsrecht vorliegen. Wenn alles in Ordnung ist, werden die Ausweise nach einer kurzen ausländerrechtlichen Beratung wieder ausgehändigt. 20 Personen meldet die Behörde ab, da diese nicht mehr an den überprüften Adressen wohnen. Sofern diese im öffentlichen Leistungsbezug stehen, wird das Jobcenter Leistungseinstellungen überprüfen, um möglichen Leistungsmissbrauch einzudämmen. Bei einigen Wohnungen wurden Müllproblematiken festgestellt. Diese werden den zuständigen Stellen gemeldet. Die Polizei konnte einen Haftbefehl vollziehen und hat eine Person aufgrund fehlender Identitätsdokumente zur Personenfeststellung festgenommen.

Seit Ende 2015 wurden 57 Kontrollen durchgeführt und dabei 476 Häuser in verschiedenen Ortsteilen mit insgesamt 13.028 gemeldeten Personen überprüft. Davon wurden 1.130 abgemeldet und 688 Ausweisdokumente von Personen eingezogen, die angetroffen wurden, jedoch nicht gemeldet sind.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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