Wege aus der Sucht

„Qualifizierte Entzugsbehandlung“ von Alkohol- oder Medikamentenabhängigen

Von Dr. med. Mimoun Azizi

Suchterkrankung, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit – Begriffe, die jedem sicherlich schon einmal begegnet sind und hinter denen sich oftmals leidvolle Erfahrungen von sucht-kranken Menschen und deren Angehörigen verbergen. Viele Suchtkranke haben im Laufe ihrer Abhängigkeit bereits die Möglichkeit einer stationären Entgiftungsbehandlung kennen gelernt. Neben der Durchführung eines rein körperlichen Entzugs besteht weiterhin die Ge-legenheit zur Teilnahme an einer qualifizierten Entzugsbehandlung, die als notwendige me-dizinische Heilbehandlung anerkannt ist und im Blick auf die Kostenübernahme in erster Linie nach § 39 SGB V in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen fällt. Es handelt sich dabei um ein fachärztlich geleitetes Behandlungsangebot, bei dem es den Patienten ermöglicht werden soll, ihre eigene Lebenssituation zu reflektieren und neue Lösungswege erarbeiten zu können.

Der „Qualifizierte Entzug“ stellt einen Zwischenschritt im Versorgungsangebot der ambulant beratenden Stellen (Suchtberatung, Hausarzt) und der stationären Rehabilitation (Entwöh-nungsbehandlung) dar. Doch was zeichnet den qualifizierten Entzug aus? Während in den Allgemeinkrankenhäusern - zumeist auf einer internistischen Station - häufig eine medika-mentengestütze rein körperliche Entzugsbehandlung für die Dauer von drei bis sechs Tagen geleistet wird, umfasst die „Qualifizierte Entzugsbehandlung“ einen Behandlungszeitraum von bis zu 21 Tagen. Sie beinhaltet eine Kombination zwischen der Behandlung von körperlichen Entzugsmaßnahmen und entsprechender Motivationsarbeit, die zur Veränderung des bisherigen Suchtverhaltens beitragen soll. Das therapeutische Programm erweist sich dabei als recht umfangreich und richtet sich besonders an Abhängigkeitskranke, denen eine Ein-sicht in ihr pathologisches Suchtverhalten vermittelt werden kann und die eine Suchtmittel-freiheit anstreben. Die Patienten selbst definieren die Ziele der Behandlung oftmals in einer Suchtmittelreduktion oder der Verlängerung der Abstinenzphasen, dabei sollte jedoch nicht das Erreichen einer dauerhaften abstinenten Lebensführung aus dem Blick geraten.

Aufgenommen werden Patienten, die schon Entzugserfahrungen mitbringen oder auch zum ersten Mal stationär entziehen. Ebenso handelt es sich um Patienten, die Abstinenzversuche aus eigener Kraft im eigenen Umfeld unternommen haben, ohne dabei längerfristige Absti-nenzstrategien für sich finden zu können. Andere Suchtkranke profitieren bereits von der abstinenten Umgebung, in der sie sich während der Entzugsbehandlung aufhalten.

Aufnahmephase

Die Aufnahme bzw. Vermittlung der „Qualifizierten Entzugsteilnehmer“ findet überwiegend durch niedergelassene Ärzte oder durch die ansässigen Suchtberatungsstellen statt. Eine Aufnahme im Rahmen eines Notfalls oder durch vorherige persönliche Kontaktaufnahme in Verbindung mit einem Vorgespräch ist ebenfalls möglich. Zu Beginn der Behandlung steht eine umfangreiche psychiatrische/psychotherapeutische und somatische Diagnostik, aus der sich die weiteren Behandlungsziele ableiten. Der körperliche Entzug wird durch eine engma-schige Kontrolle der Vitalparameter (u.a. Blutdruck und Pulsfrequenz) und durch Medika-mentengabe begleitet. Bei geringer vegetativer Entzugssymptomatik kann auf die Gabe von Medikamenten verzichtet werden. Besonders schwere Entzugsbehandlungen werden mit dem Ziel der Rückverlegung des Patienten, zunächst unter intensivmedizinischer Begleitung behandelt. Bei zusätzlichen körperlichen Erkrankungen ist eine weitere fachärztliche Abklä-rung durch die verschiedenen Fachbereiche notwendig. Laboruntersuchungen und eventuelle notwendige apparative Diagnostiken erfolgen ebenfalls im Rahmen des Klinikaufenthaltes. Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Patienten ausführlich besprochen.

Therapieangebot

Unmittelbar nach Abklingen der gröbsten Entzugssymptomatik erfolgt der Einstieg der Pati-enten in das suchttherapeutische „Setting“. Die Teilnahme an den Therapien der „Qualifi-zierten Entzugsbehandlung“ ist verbindlich; es besteht ein strukturiertes Behandlungspro-gramm, das zu festen Zeiten über die ganze Woche verteilt stattfindet. Im Einzelnen handelt es sich bei den Anwendungen um Angebote aus den Bereichen der Ergotherapie, der Kran-kengymnastik, der sozialarbeiterischen Betreuung sowie um Entspannungstherapien. Dieses multimodale Therapieregime wird ergänzt durch eine verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Gruppenbehandlung, die täglich durchgeführt wird.
In dieser suchtspezifischen Gruppentherapie werden u. a. Themen wie Ursachen der Such-tentstehung, der Suchtverlauf, psychische und physische Folgeschäden der Suchterkran-kung, Elemente der Rückfallprophylaxe und Merkmale der Co-Abhängigkeit behandelt. Die Gruppenleitung obliegt den ärztlichen und psychologischen Mitarbeitern im Haus, die in ihrer Arbeit die Methoden der Motivationstherapie als weiteren wichtigen Baustein anwenden.

Neben den Gruppentreffen besteht ferner die Möglichkeit von Einzelgesprächen, in denen neben der Erörterung suchtspezifischer Merkmale auch Störungen im Familiensystem oder in den sozialen Bezügen des Patienten deutlich werden können. Wenn die Patienten zustimmen, können Angehörige oder andere beteiligte danach in weitere Gespräche miteinbezogen werden, um eine Veränderung der Situation herbeizuführen. Häufig werden die Patienten mit einem besonderen Handlungsbedarf z. B. in finanziellen, berufsbezogenen oder administrativen Belangen aufgenommen und die Situation mit Unterstützung des Sozial-dienstes geregelt.

Die täglich stattfindenden Visiten dienen neben der Erörterung individueller Patientenbelange ebenso dazu, im gemeinsamen Gespräch die Motivation zur Nutzung entsprechender Suchthilfenachsorgemöglichkeiten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt zu fördern.
Um welche Möglichkeiten es sich dabei handelt, erfahren die Patienten u. a. im Rahmen der sozialarbeiterischen Beratung. Sie werden über die ambulanten und stationären Angebote aufgeklärt und es soll, orientiert an der zuvor erstellten Problemdefinition, eine adäquate Hil-feform erarbeitet werden. Wird die Entscheidung zugunsten einer Nachsorgemaßnahme ge-fällt, schließt sich die Vermittlung z. B. in eine Selbsthilfegruppe, zu einer Suchtberatungsstelle (zur Gesprächsführung oder ambulanten Rehabilitation) oder in eine Entwöhnungsbehandlung an. Bei der letztgenannten Maßnahme handelt es sich um eine medizinische Rehabilitation, die für die Dauer von zwölf bis 16 Wochen in einer Fachklinik für Abhängigkeitskranke durchgeführt wird und eine Fortsetzung der begonnenen „Qualifizierten Entzugsbehandlung“ darstellt.

Bei entsprechender ärztlicher Indikation und authentischer Motivation des Patienten für die
Rehabilitation erfolgt eine Antragstellung zur Kostenübernahme und Vermittlung in eine ge-eignete Reha-Einrichtung bereits während des Krankenhausaufenthaltes. Zur Vermittlung der Patienten in geeignete Nachsorgeangebote bestehen umfangreiche und bewährte Kontakte zu den Suchthilfeeinrichtungen vor Ort und zu den überörtlich gelegenen Fachkliniken.
Die Informationsveranstaltungen verschiedener Suchtselbsthilfegruppen, die sich an zwei Abenden in der Woche im Krankenhaus vorstellen und den Patienten einen Einblick in deren Arbeitsweise vermitteln, reihen sich in die bereits genannten Kontakte ein. Durch diese In-formationsveranstaltungen soll den Patienten der Zugang zu einer Selbsthilfegruppe erleich-tert werden, bestenfalls entscheiden sie sich bereits dann frühzeitig zum Besuch einer be-stimmten Selbsthilfegruppe.

Die Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren mit der „Qualifierten Entgiftungsbehandlung“ gewonnen wurden, sind bisher positiv und auch effektiv. Diese Behandlungsform bietet die Möglichkeit, suchtrelevante Erkenntnisse an die Patienten weiterzugeben und diesen wiederum die Gelegenheit zur aktiven Auseinandersetzung mit ihrer Lebenssituation zu bie-ten. Die „Qualifizierte Entzugsbehandlung“ erfüllt den Anspruch, die Patienten auf ihrem Weg in eine abstinente Lebensführung zu unterstützen.

Autor:

Mimoun Azizi aus Hagen

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