Zum Schutz für Mensch und Tier: Hunde an die Leine

In den vergangenen Wochen wurden offenbar vermehrt Rehe von Hunden tödlich verletzt. So musste erst am vorigen Wochenende im Bereich Hestert ein Reh, das an beiden Hinterläufen sowie am Hinterteil verletzt war, von der Polizei mit drei Schüssen von seinen Qualen erlöst werden. Aus diesem Anlass erinnert die Stadt Hagen ausdrücklich an die grundsätzliche Leinenpflicht bei Hunden in der Öffentlichkeit.

Sei es in Parkanlagen, auf Sportflächen oder im Stadtbereich - Hunde müssen an die Leine. Auf Spielplätzen, Schulhöfen und Wochenmärkten sind Hunde, selbst angeleint, generell verboten. Etwas lockerer geht es auf Wander- und Spazierwegen zu. Hier dürfen Hunde frei laufen, so lange sie im direkten Umkreis des Besitzers bleiben. Bissige Hunde müssen - egal ob im Stadtbereich oder außerhalb - immer einen Maulkorb tragen und an kurzer Leine gehalten werden.

Die Außendienstmitarbeiter der Stadt Hagen sind im ständigen Einsatz und achten auf die Einhaltung der Leinenpflicht. Hält sich ein Besitzer nicht an die Leinenpflicht muss er ein Verwarngeld von 20 Euro zahlen. Ist er damit nicht einverstanden, wird ein Bußgeld von mindestens 55 Euro plus Verwaltungsgebühren fällig. Wenn Hagener Bürger frei laufende Hunde beobachten kann der Verstoß beim Ordnungsamt Hagen unter E-Mail ordnungsamt@stadt-hagen.de gemeldet werden.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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