Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Unbekannte werfen Einkaufswagen auf die Gleise

Foto: Bundespolizei

Haltern/Marl. Um keinen Dummejungenstreich handelte es sich bei einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, der sich am frühen Montagmorgen (9. März) am Bahnhaltepunkt Marl-Mitte ereignete. Unbekannte warfen von einer Brücke einen Einkaufswagen in die Gleisanlagen. Die Bundespolizei warnt vor solch einem Verhalten!

Gegen 5 Uhr wurde die Bundespolizei über einen Gegenstand in den Gleisanlagen des Haltepunktes Marl-Mitte informiert. Daraufhin erreichten Einsatzkräfte die Örtlichkeit und entfernten dort einen Einkaufswagen. Erste Ermittlungen ergaben, dass dieser bei einem Discounter in der Nähe entwendet und anschließend von einer Brücke in die Gleisanlagen geworfen wurde.Eine Nahbereichsfahndung nach Tatverdächtigen verlief ergebnislos. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor solch einem Verhalten!  Es handelt sich NICHT um einen "Dummejungenstreich". Zerfahrene Gegenstände können zu gefährlichen Geschossen werden und unter Umständen Personen schwer verletzen.
Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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