Wird der Umgang mit dem Vater zu teuer?

Als lebensfern sieht Heinz-Josef Kessmann die geplante Neuregelung im Sozialgesetzbuch II, künftig das Sozialgeld tageweise danach zu berechnen, wo sich das Kind aufhält.
  • Als lebensfern sieht Heinz-Josef Kessmann die geplante Neuregelung im Sozialgesetzbuch II, künftig das Sozialgeld tageweise danach zu berechnen, wo sich das Kind aufhält.
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Münster. Als Rechtsvereinfachung für Verwaltung und die Bezieher von ALG-II-Leistungen ist die Änderung geplant. Das Gegenteil wird in der Praxis der Fall sein, erwartet Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann: "Mehr Bürokratie und neuen Streit zwischen getrennt lebenden Eltern".

Als lebensfern sieht er die geplante Neuregelung im Sozialgesetzbuch II an, künftig das Sozialgeld tageweise danach zu berechnen, wo sich das Kind aufhält. "Dann stellt sich für Alleinerziehende die Frage, ob sie sich den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil - in der Regel ist dies der Vater - überhaupt noch leisten können", so Kessmann. Neun Euro pro Tag sieht das Sozialrecht für ein Kind im Alter von sechs bis neun Jahren vor. Verbringt es zwei Wochenenden im Monat beim anderen Elternteil, müsste der alleinerziehende Elternteil - in der Regel ist dies die Mutter - eine Kürzung von 36 Euro verkraften, obwohl alle laufenden Kosten wie Kleidung, Versicherungen oder Vereinsbeiträge weiterhin bei ihr anfallen.
Werde diese neue Regelung tatsächlich eingeführt, widerspreche dies auch dem Bemühen, dass sich weiterhin beide Elternteile um das Kind kümmern. "In unseren Beratungsstellen wird viel Zeit darauf verwandt, getrennte lebende Paare trotz aller Differenzen davon zu überzeugen, dass dies wichtig für ihr Kind ist," erklärt Kessmann. Stattdessen fordert die Caritas ein Umgangsgeld zum Ausgleich des finanziellen Mehrbedarfs für den Elternteil, bei dem sich das Kind nur zeitweise aufhält.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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