Lärm in der Mittagspause: Wenn dem Nachbarn die Hutschnur platzt
Haltern. Da kann einem schon mal die Hutschnur platzen: Mittagspause auf der Terrasse, doch die Ruhe währt nicht lange, weil der liebe Nachbar seinen Rasenmäher anwirft oder den Schlagbohrer einsetzt.
Diese und weitere Szenen sorgen immer mal wieder für Stress in der Nachbarschaft, der sich eigentlich leicht vermeiden lässt. Denn wenn sich jeder an ein paar Spielregeln und Vorgaben hält, klappt es auch wieder mit dem Nachbarn.
Deshalb verweist die Stadtverwaltung auf das Ortsrecht, das beispielsweise sagt, dass montags bis samstags zwischen 13 und 15 Uhr Mittagsruhe ist und solche Arbeiten dann nicht erlaubt sind. Das gilt ebenso für Geräte wie Hochdruckreiniger, Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler. Freilich gibt es hierbei eine entscheidende Ausnahme: Gewerbetreibende und Landwirte dürfen diese Arbeiten selbstverständlich auch in dieser Zeit ausüben. Es sollte sich von selbst verstehen, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich Ruhe herrschen muss.
Ein Augenmerk sollte ebenso auf die Nachtruhe gelegt werden, die grundsätzlich zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Landwirte können ihre Ernte- und Bestellungsarbeiten allerdings bis 23 Uhr und auch schon ab 5 Uhr ausüben. Die Stadtverwaltung empfiehlt grundsätzlich, dass die Nachbarn miteinander im Gespräch bleiben sollten, weil dies stets der bessere Weg ist anstatt sofort die Behörden einzuschalten.
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