Bürgerentscheid in der ersten Juli-Woche
Abstimmen im Rathaus, ob der Hamminkelner Stadtrat verkleinert werden soll oder nicht!

3Bilder

In einer Informationsschrift teilt die Stadt Hamminkeln alle wichtigen Details zum Bürgerentscheid über diese Frage mit: "Soll der Rat der Stadt Hamminkeln um 10 Ratsvertreter von 38 auf 28 Ratsvertreter ab den Kommunalwahlen 2020 reduziert werden?"

Jetzt haben alle wahlmündigen Hamminkelner also rund vier weitere Wochen Zeit zum Diskutieren - danach sollten sie ihre Stimmen angeben.

Im Zeitraum des Bürgerentscheides (Montag, 1. Juli 2019, bis Sonntag, 7. Juli 2019) ist das Abstimmungslokal im Foyer des Rathauses, Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr. 
Donnerstag von 7:30 bis 17:30 Uhr .
Freitag von 8 bis 12:30 Uhr .
Samstag von 10 bis 12 Uhr .
Sonntag von 8 bis 18 Uhr. 

Die Briefabstimmungsunterlagen (Stimmbrief) müssen spätestens bis zum letzten Abstimmungstag, 7. Juli, 16 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Hamminkeln als Abstimmungsleiter eingegangen sein. Später eingehende Stimmbriefe können nicht mehr bei der Stimmenzählung berücksichtigt werden.

Worum geht's überhaupt?

In der Stadt Hamminkeln findet vom 1.  bis 7. Juli  ein Bürgerentscheid zu der oben genannten Abstimmungsfrage statt. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Instrumente der direkten bürgerschaftlichen Beteiligung in kommunalpolitischen Sachfragen in § 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert. Ein Bürgerentscheid ist notwendig, wenn der Rat der Stadt einem zulässigen Bürgerbegehren nicht beitritt.

In der Stadt Hamminkeln wurde durch den Verein Pro Mittelstand e.V. ein Bürgerbegehren, das mit Schreiben vom 11. April 2019 angezeigt wurde, mit der oben genannten Sachfrage und 1.939 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, ist in der Sachfrage aber dem Bürgerbegehren inhaltlich durch Mehrheitsbeschluss nicht beigetreten. Damit liegt die Entscheidung in der Angelegenheit nunmehr bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hamminkeln.

Das Abstimmungslokal ist barrierefrei. Weitere Abstimmungslokale wurden nicht eingerichtet. Die Verwaltung mahnt: "Bringen Sie bitte die Abstimmungsbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger/innen: Ihren Identitätsausweis) zur Abstimmung mit.

Jede/r Abstimmberechtigte hat eine Stimme. Über die zur Abstimmung stehende Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Der/Die Abstimmberechtigte gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Antwort gelten soll.

Die zur Abstimmung stehende Frage ist mit „Ja“ entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde, mindestens aber von 20 Prozent der zur Abstimmung berechtigten Bürger. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Ab dem 3. Juni 2019 können alle geneigten Wähler  Anträge auf Briefabstimmung im Bürgerbüro des Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 4,
sowie im Abstimmungsbüro des Rathauses, 1. Etage, Zimmer 127,
stellen. Sie haben dort auch die Möglichkeit, unmittelbar die Briefabstimmung für den Bürgerentscheid durchzuführen.
Für die Anträge auf Briefabstimmung gelten ab dem 3. Juni die bekannten  Öffnungszeiten im Rathaus (Erdgeschoss, Zimmer 4 oder im Abstimmungsbüro, 1. Etage, Zimmer 127.

Anträge auf Briefabstimmung können auch schriftlich (Antragsformular auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) oder online im Internet (www.hamminkeln.de) eingereicht werden.

Der schriftliche Antrag kann auch formlos (z.B. mit E-Mail an: inga.schumann@hamminkeln.de), jedoch nur mit allen (notwendigen) Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift) und eigenhändiger Unterschrift (entfällt bei E-Mail) gestellt werden. Um die Angabe der Abstimmungsverzeichnis-Nr. wird gebeten. Sofern die Briefabstimmungsunterlagen nicht an die Wohnanschrift versendet werden sollen, geben Sie bitte die Adresse an, an die die Unterlagen versendet werden sollen (z.B. die Urlaubsanschrift o.ä.).

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie: Wer für einen anderen einen Antrag stellt (maximal für 4 Personen möglich), muss durch entsprechende schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er zur Antragstellung berechtigt ist. Die Briefabstimmungsunterlagen können bis zum letzten Tag des Abstimmungszeitraumes, 07. Juli 2019, 15.00 Uhr beantragt werden.

Bei der Stimmabgabe per Brief hat der/die Abstimmende dem Bürgermeister in einem verschlossenen amtlichen roten Briefumschlag (Stimmbrief)
den unterschriebenen Stimmschein und in einem besonderen verschlossenen amtlichen blauen Stimmumschlag den Stimmzettel zu übersenden.

Die Briefabstimmungsunterlagen (Stimmbrief) müssen spätestens bis zum letzten Abstimmungstag, 7. Juli 2019, 16 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Hamminkeln als Abstimmungsleiter eingegangen sein. Später eingehende Stimmbriefe können nicht mehr bei der Stimmenzählung berücksichtigt werden.

Wiedergabe des Begründungstextes des Bürgerbegehrens:

Das Bürgerbegehren enthielt für die Reduzierung der Anzahl der Vertreter des Rates um 10 Ratsvertreter von 38 auf 28 Ratsvertreter ab den Kommunalwahlen 2020 folgenden Begründungstext sowie folgende Kostenschätzung der Verwaltung:

„Der Stadtrat ist erkennbar überdimensioniert. Die Reduzierung macht den Stadtrat effizienter. Die von den Parteien selber beklagten Schwierigkeiten, genügend qualifizierte Kandidaten für die Besetzung aller Mandate zu finden, würden verringert. Der weiterhin äußerst angespannte Etat unserer Stadt würde um 36.000 Euro p.a. entlastet. Die Zusammenfassung von Ortsteilen zu gemeinsamen Wahlbezirken ist 44 Jahre nach der Kommunalen Neuordnung mehr als überfällig und fördert das dringend erforderliche ganzheitliche Denken und Handeln für unsere Stadt. Eine flächendeckende Betreuung der Bürger durch Ratsmitglieder bleibt dennoch sichergestellt.
Bei den Ratsmitgliedern, die gegen eine Reduzierung des Stadtrates gestimmt haben, ist Befangenheit zu eigenen Gunsten nicht auszuschließen.
Die Entscheidung gehört daher in die Hände der Bürger.

Kostenschätzung:
Derzeit erhalten die Ratsmitglieder neben Verdienstausfallersatz und Fahrkostenentschädigung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,10 Euro, die bei einer Reduzierung des Rates um 10 Ratsvertreter in Höhe von 36.012 Euro jährlich eingespart würde.“

Beschlusstext und Abstimmungsergebnis aus der über das Bürgerbegehren beschließenden Ratssitzung gemäß § 8 Abs. 2 und 3 der Satzung der Stadt Hamminkeln über die Durchführung von Bürgerentscheiden:

Der Rat der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 folgenden Beschluss zu dem mit Schreiben vom 11. April 2019 angezeigten Bürgerbegehren gefasst:

1. Der Rat stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 GO NW zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 fest.

2. Der Rat beschließt, dem zulässigen Bürgerbegehren auf Reduzierung des Rates auf 28 Vertreter ab den Kommunalwahlen 2020 nicht zu folgen.

Die Fraktionsstärken im Rat:

CDU-Fraktion: 17
SPD-Fraktion: 9
USD-Fraktion: 4
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4
FDP-Fraktion: 3
Fraktionsloses Ratsmitglied Martin Wente: 1

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.