Corona - eine weitere Allgemeinverfügung in Hamminkeln
Regeln für Reiserückkehrer und Kranken-Besuche, Vorgaben für Restaurants, Kneipen und Hotels

Die Stadt Hamminkeln ergänzt ihre Auflagen für Bürger, Vereine und Einrichtungen. In einer aktuellen Pressemitteilung lässt Bürgermeister Bernd Romanski wissen ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 15.03.2020 einen Erlass zu weiteren kontaktreduzierten Maßnahmen ab dem 16.03.2020 verfügt.

Aufgrund dieses Erlasses hat die Stadt Hamminkeln eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt, die regelt, wie sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu verhalten haben, wie Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe geregelt sind sowie die Schließung von Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angeboten.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch eine Regelung für die Restaurants und Gaststätten sowie für die Bewirtung in Hotels für Übernachtungsgäste.

Sobald es eine neue Sachlage gibt, werde ich Sie umgehend informieren. Dass die angeordneten Maßnahmen eingehalten werden müssen, ergibt sich schon alleine aus der Entwicklung der Infektionszahlen im Kreis Wesel von 26 Fällen am Freitag auf 89 Fälle heute morgen.

Den Link zum Erlass des Ministeriums sowie die Allgemeinverfügung finden Sie auf unserer Homepage.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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