Fasse, Quik und Wüst fragen Landesregierung nach Ausweitung der Soforthilfen für Unwetter-Opfer

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Nach den erneuten Starkregenfällen in der vergangenen Woche und dem daraus resultierenden Hochwasser an Issel und Aa sind viele Menschen in den Kreisen Wesel und Borken – viele davon bereits zum zweiten Mal – schwer geschädigt worden. Besonders schwer betroffen sind neben Hamminkeln und Schermbeck auch Bocholt, Borken, Isselburg und Rhede. Auf Bitte von CDU-Landtagskandidatin Charlotte Quik (Wahlkreis Wesel III) haben sich die heimischen Landtagsabgeordneten Marie-Luise Fasse und Hendrik Wüst nun mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt: Sie fragen nach der Ausweitung der Soforthilfen, die nach den Starkregenereignissen Anfang Juni zur Verfügung gestellt wurden.

„Gerade wir im Kreis Borken sind von den Folgen des zweiten Unwetters noch einmal deutlich stärker betroffen als von den Starkregenfällen Anfang Juni. Die Landesregierung muss die Soforthilfen unverzüglich auch auf diesen Zeitraum ausdehnen. Ohne Wenn und Aber gilt es, den Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen“, so Hendrik Wüst.

„Derzeit können die Soforthilfen für Schäden beantragt werden, die im Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 08.06.2016 durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Damit sind die Menschen in Voerde und Dinslaken, die bereits am 30. Mai von Starkregenfällen betroffen waren, nicht berechtigt, Soforthilfen zu beantragen. Das geht so nicht – ich fordere die Landesregierung auf, sowohl den 30. Mai als auch den Zeitraum ab dem 23. Juni in den für Soforthilfen relevanten Zeitraum einzubeziehen“, ergänzt Marie-Luise Fasse.

Und CDU-Landtagskandidatin Charlotte Quik verweist auf die zu geringe Höhe der Auszahlungen: „Zum einen müssen die Soforthilfen gerade für die Menschen, die nun ein zweites Mal innerhalb von drei Wochen geschädigt wurden, entsprechend aufgestockt worden. Und zum anderen müssen die für die Landwirte vorgesehenen Zahlungen den Realitäten angepasst werden: Bislang haben Landwirte Anspruch auf die einmalige Zahlung von 5.000 Euro Festbetrag, wenn sie einen Schaden von mindestens 10.000 Euro nachweisen können. Das heißt, dass die Landwirte, die einen Schaden von beispielsweise 9.500 Euro erlitten haben, komplett leer ausgehen. Andersherum haben die Landwirte, die mit Schäden in fünf- und sechsstelligen Höhen zu kämpfen haben, keinerlei Aussicht auf eine adäquate Unterstützung. Warum funktioniert das in Bayern problemlos, aber nicht bei uns in Nordrhein-Westfalen?“

Autor:

Charlotte Quik, CDU aus Wesel

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