Verkehrsunfall
98-jährige Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Eine 98 Jahre alte Hattingerin hatte sich heute vor dem Schöffengericht zu verantworten. Staatsanwältin Klima beschuldigte sie, Mitte Februar 2018 mit ihrem PKW auf einem Zebrastreifen in Welper eine 82jährige Seniorin, die mit ihrem Rollator unterwegs war, angefahren zu haben. Diese starb an den dabei erlittenen schweren Verletzungen wenige Tage später in einer Bochumer Klinik.

Es war eine sehr emotionale Schöffengerichtsverhandlung, bei der die Angehörigen des Unfallopfers noch einmal an das schreckliche Geschehen erinnert wurden. Auch die im Gerichtssaal anwesenden Schülerinnen und Schüler aus dem klassenübergreifenden Rechtskunde Basiskurs für fremdsprachliche Schüler des Gymnasiums Holthausen zeigten sich vom Geschehen berührt. Kursbetreuerin Simone Hiesgen übersetzte und verdeutlichte den Schülern immer wieder den Verlauf der Gerichtsverhandlung.

Die betagte, fast 100-jährige Angeklagte, die in der Verhandlung keine Regungen zeigte, betonte dann in ihrem Schlusswort, dass es ihr sehr leid täte und dass sie das Geschehene nicht mehr rückgängig machen könne.

Zur Aufklärung des Sachverhaltes hatte das Schöffengericht neben den Polizeibeamten und Zeugen auch einen Sachverständigen geladen.

Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte Mitte Februar 2018 auf der Marxstraße in Welper mit nicht überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Eine mit ihrem Rollator an einem Zebrastreifen befindliche und die Straße überqueren wollende 82jährige Seniorin muss die Angeklagte dabei übersehen haben.

Tödlicher Unfall war vermeidbar
Während die Angeklagte beteuerte, dass die Seniorin urplötzlich und für sie nicht vorhersehbar den Zebrastreifen betreten habe, kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Autofahrerin sehr wohl schon von weitem erkannt haben müsste, dass die Fußgängerin die Straße auf dem Zebrastreifen überqueren wollte. Er erläuterte den Gerichtsparteien den Unfallverlauf anhand der Spurenlage, der Bewegungsvorgänge und einer Vermeidbarkeitsberechnung und kam zu dem Ergebnis, dass der Zusammenstoß vermeidbar gewesen sei.

Die Straßenverkehrsordnung gibt in § 26 StVO vor, dass an Fußgängerüberwegen Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Die vom Auto auf dem Zebrastreifen erfasste Fußgängerin erlitt bei dem Aufprall auf den PKW der Angeklagten so schwere Verletzungen, dass sie sofort bewusstlos wurde und acht Tage später an ihren Verletzungen in einer Bochumer Klinik verstarb.

Mit über 90 Jahren mit dem Auto noch durch ganz Deutschland
Die Angeklagte, eine begeisterte Autofahrerin, hat ihren Führerschein seit 56 Jahren und ist in der Vergangenheit verkehrsrechtlich niemals aufgefallen. „Auch in den letzten Jahren bin ich immer noch mal in ganz Deutschland unterwegs gewesen“, erklärte sie dem erstaunten Schöffengericht.

Am Ende der Beweisaufnahme betonte Staatsanwältin Klima, dass der betagten Angeklagten ein Sorgfaltsverstoß mit tragischem Ausgang anzulasten sei. Ihr Fehlverhalten sei zu sanktionieren und unter Berücksichtigung aller Faktoren plädierte sie, wegen fahrlässiger Tötung gegen die Angeklagte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 10.800 Euro zu verhängen.
Rechtsanwalt Klein plädierte für seine Mandantin auf eine mäßige Geldstrafe. Ein Leben lang sei diese bis zum aktuellen sehr tragischen Ereignis unfallfrei und ohne Punkte im Fahreignungsregister gefahren. Da sie inzwischen ihren PKW verkauft habe und nicht mehr Auto fahren würde, ginge auch von ihr keine Gefahr mehr aus.

Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis
Richter Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes. Die betagte Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 90 Euro, also zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht entzog ihr gleichzeitig die Fahrerlaubnis und den Führerschein.

Gesetzgeber gefordert
In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Kimmeskamp, dass der Gesetzgeber gefordert sei, eine Regelung für eine Verkehrstauglichkeitsprüfung für im hohen Alter befindliche Autofahrer zu schaffen. Immer wieder beschäftigten ihn solche Fälle in Gerichtsverfahren.

Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Zivilrechtliche Ansprüche waren nicht Gegenstand dieses Strafverfahrens.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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