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Amtsgericht: Nullsummen-Spiel für Autolack-Dieb – Schaden 55.000 Euro

Ein 42-Jähriger stiehlt bei seinem Arbeitgeber in Hattingen Autolacke im Wert von 55.000 Euro. Das Verfahren gegen ihn wurde heute mit Zustimmung aller Prozessparteien durch eine Ausgleichszahlung eingestellt.

Aber von vorne. „Er war ein guter Mitarbeiter“, sagte der Chef, ein Hattinger Unternehmer über den Angeklagten und ergänzte, „er war kompetent, arbeitete eigenständig und ich war mit ihm in den fünf Jahren seiner Tätigkeit sehr zufrieden“. Eines Tages jedoch bemerkte er Unregelmäßigkeiten im Bestellwesen. Die Auswertung einer installierten Videoüberwachung schockierte.

Seit Jahren hatte der Angeklagte aus dem Betrieb seines Arbeitgebers in Hattingen Autolacke und Zubehör im Wert von insgesamt 55.000 Euro gestohlen und bei sich zuhause eingelagert. Er hatte die Lackdosen weder geöffnet, verbraucht oder verkauft, einfach nur bei sich eingelagert.

Dafür kassierte er bereits im März einen Strafbefehl mit einer einjährigen Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und sollte 150 Sozialstunden ableisten. Zu dem Gerichtstermin im März war der Angeklagte wegen Erkrankung nicht erschienen und hatte später Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt.

Heftige Redebeiträge der Anwälte
In der heutigen Hauptverhandlung erschien der Angeklagte, der inzwischen im Großraum Berlin wohnt und wieder eine Anstellung gefunden hat, mit zwei Anwälten. Auch der bestohlene Hattinger Unternehmer wurde von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleitet. Parallel zum Strafprozess läuft auch noch ein arbeitsgerichtliches Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Richter Johannes Kimmeskamp leitete die heutige Hauptverhandlung auch dann noch gewohnt souverän, als es zwischen den gegnerischen Anwälten in Redebeiträgen teils „hoch her ging“.

Nachdem der Angeklagte im August 2017 bei seinem Diebstahl erwischt und festgenommen wurde, brauchte die Polizei nach seiner Wohnungsdurchsuchung in Hattingen einen Kleintransporter, um alle dort gefundenen Lacke und Zubehörteile, Wert immerhin 55.000 Euro, sicherzustellen, abzutransportieren und später dem Hattinger Unternehmer zurückzugeben.

Keine Erklärung für den Diebstahl der Lackdosen
„Ich weiß nicht mehr, warum ich die Lackdosen mitgenommen habe“, sagte der Angeklagte, bedauerte seine Taten und will mit allem überfordert gewesen sein. Über 1.300 Überstunden will er aber geleistet und nicht vergütet bekommen haben. Das bestritt sein früherer Arbeitgeber vehement, verneinte die geleisteten Überstunden und bezeichnete diese als flexible Arbeitszeit, zumal der Angeklagte oftmals ein langes Wochenende bei seiner Familie im Großraum Berlin verbrachte. Auch will er dem Angeklagten nicht erlaubt haben, ab und zu mal eine Lackdose unbezahlt mitzunehmen.

Nun hatte der geschädigte Hattinger Unternehmer unmittelbar nach Feststellung der Diebstahlstaten seinem Mitarbeiter, dem Angeklagten, gekündigt. In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren hatte das Landesarbeitsgericht in Hamm zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Ausgleichszahlung des früheren Hattinger Arbeitgebers an den Angeklagten in Höhe von 2.887 Euro vorgeschlagen.

Genau diesen Betrag, so einigten sich dann die Gerichtsparteien, zahlt der Angeklagte jetzt als „Wiedergutmachung“ an seinen Arbeitgeber. Gleichzeitig wird das Strafverfahren damit eingestellt und auch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist erledigt. Praktisch ein Nullsummen-Spiel.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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