Beleidigt und bedroht
Angeklagter kann sich nicht beherrschen – Geldstrafe reicht nicht mehr

Ein 49-jähriger Hattinger hatte sich zum wiederholten Male vor dem Strafrichter zu verantworten. Wegen Beleidigung und versuchter Nötigung wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Es war eine teilweise sehr emotionale Hauptverhandlung, in der sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Vorwürfe vom aufgebrachten arbeitssuchenden Angeklagten anhören musste.
Dieser wurde beschuldigt, im Oktober 2019 in der Hattinger Innenstadt eine Freundin seiner Exfrau verbal beleidigt und bedroht zu haben. Hintergrund eines seit längerer Zeit schwebenden Streites ist die beim Angeklagten scheinbar nicht verarbeitete Trennung von seiner Exfrau.

Bei einem früheren Strafprozess hatte die heute Geschädigte schon gegen den Angeklagten ausgesagt. In Hattingen wohnen alle Parteien Haus neben Haus. Ein Aufeinandertreffen ist daher kaum zu verhindern.

Der Angeklagte beschuldigt die Freundin seiner Exfrau, zu seinem Nachteil immer wieder gelogen und ihn zu Unrecht beschuldigt zu haben was schon im letzten Jahr zu einer Verurteilung gegen ihn führte.

Nun erschienen die Aussagen der Geschädigten dem Gericht glaubhaft. Während sie bestätigte, dass der Angeklagte in der Hattinger Innenstadt bei einem zufälligen Aufeinandertreffen sie beleidigt und damit gedroht hatte, sie umbringen zu wollen, wenn sie ihre frühere Aussage vor Gericht nicht zurücknähme, bestritt dies der Angeklagte und ergänzte, er habe nur auf Türkisch zu ihr gesagt, „Zum Teufel mit Dir“.

Der Sohn der Geschädigten bestätigte allerdings die Aussage seiner Mutter. Warum der Angeklagte der Geschädigten beim Aufeinandertreffen nicht einfach aus dem Weg gegangen ist, konnte er Richter Kimmeskamp nicht erklären.

Gegen den Angeklagten hat inzwischen das Familiengericht ein Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen die Geschädigte erlassen.

„Sie glauben immer nur der Geschädigten, weil sie ruhig vorträgt, obwohl sie lügt“, warf der emotional aufgebrachte Angeklagte mehrmals Staatsanwältin und Strafrichter vor. „Ich muss für alles geradestehen, bezahlen und sie haben ein schönes Leben“ ergänzte er seine Vorwürfe mit sich überschlagender Stimme.

Während die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer wegen Beleidigung und versuchter Nötigung auf eine Geldstrafe von 1.200 Euro plädierte, verhängte Richter Kimmeskamp in seinem Urteil gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.

„Sie haben sich zum wiederholten Male wegen gleichartiger Vorwürfe schuldig gemacht und eine Geldstrafe scheint sie nachhaltig nicht zu beeindrucken“, begründete der Strafrichter sein Urteil und schloss die Hauptverhandlung mit dem Rat an den Angeklagten, weiteren „stressigen Zusammentreffen“ einfach aus dem Weg zu gehen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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