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Ein teures Weihnachtsessen im Juli

Für einen 22-jährigen aus Hattingen werden die Folgen des letzten Weihnachtsessen in einprägsamer Erinnerung bleiben. Mit 9.800 Euro ein teures Essen.

Der Angeklagte erzählte dem Strafrichter seine Geschichte, die man glauben konnte aber nicht glauben musste. Viele Details der Beweisaufnahme sprachen gegen die Darstellung des angeklagten Hattingers.

Er war am zweiten Weihnachtstag 2018 zum Weihnachtsessen bei Verwandten eingeladen. Mit seinen Cousins will er nach dem Essen getrunken haben. Auf dem Nachhauseweg will er gegen Mitternacht kurz vor seiner Wohnanschrift einen flüchtigen Bekannten, dessen Namen er bis zur Gerichtsverhandlung nicht herausbekam und den er immer nur mit „Bruder“ ansprach, getroffen haben.

Dessen Wunsch will er nachgekommen sein und hat diesem den PKW seines Vaters ausgeliehen, um an einer Tankstelle gemeinsam noch Zigaretten zu kaufen. Nach seiner Aussage war er in dem Wagen der Beifahrer.

5.000 Euro Fremdschaden

Auf der Fahrt zur Tankstelle verlor der Fahrer dieses PKW im Bereich der August-Bebel-Straße/Augustastraße die Kontrolle über den Wagen und fuhr gegen eine Laterne und einen Ampelmasten. Nach Erkenntnissen der Polizei fuhr der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug bereits auf der August-Bebel-Straße aus Richtung Hüttenstraße auf der Fahrspur des Gegenverkehrs. 5.000 Euro soll allein hier der Fremdschaden nach dem Unfall betragen.

Beim Eintreffen der Polizei am Unfallort sahen die Beamten, dass beide Scheiben der Fahrer- und Beifahrertür geöffnet waren. Der Angeklagte, der ja Beifahrer gewesen sein will, kletterte allerdings aus dem Fenster der Fahrertür und versuchte, zu Fuß vom Unfallort zu flüchten. Nach kurzer Verfolgung wurde er aufgegriffen, zu Boden gebracht, gefesselt und zur Polizeiwache transportiert, wo die Blutentnahme einen Alkoholwert von 2,11 Promille ergab.

Eine weitere Person sahen weder die Polizeikräfte noch die Zeugen. Zur Ausnüchterung blieb der Angeklagte dann eine Nacht im Polizeigewahrsam. „Es war wie ein Alptraum“, sagte der Angeklagte, zeigte Erinnerungslücken an das Unfallgeschehen und will erst im Polizeigewahrsam wieder wach geworden sein.

Strafverteidiger plädiert auf Freispruch
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wertete die Einlassung des Angeklagten als reine Schutzbehauptung und plädierte auf eine Gesamtgeldstrafe von 4.800 Euro.

Strafverteidiger Rechtsanwalt Hiesgen sah den Beweis nicht erbracht, dass sein Mandant den PKW gefahren hatte und plädierte auf Freispruch.

Richter Johannes Kimmeskamp schloss sich dann mit seinem Urteil allerdings dem Plädoyer des Staatsanwaltes an. In der Urteilsbegründung erwähnte der Richter, dass ein Beifahrer nach einem Unfall logischerweise aus dem geöffneten Fenster der Beifahrertür klettert und nicht erst über die Mittelkonsole steigt, um dann aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür zu gelangen. Nach der Beweisaufnahme war für den Richter erwiesen, dass der Angeklagte der Fahrer des Unfallwagens war.

4.800 Euro muss dieser an die Staatskasse zahlen. Erlangt das Urteil Rechtskraft, kommen weitere Fremdkosten in Höhe von 5.000 Euro auf den Angeklagten zu, dessen Fahrerlaubnis zusätzlich für ein Jahr gesperrt bleibt. Auch die Versicherung des PKW wird sich zur Schadensregulierung des PKW-Schadens sicherlich noch an den Angeklagten oder an seinen Vater wenden. Ein teures Weihnachtsessen im Juli.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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