Hattingen
Frauen-Schreie aus der Wohnung – Randalierer verurteilt

Systembild : Mit Handfesseln wurde der Angeklagte am Tage der Tat in das Polizeigewahrsam mitgenommen.
  • Systembild : Mit Handfesseln wurde der Angeklagte am Tage der Tat in das Polizeigewahrsam mitgenommen.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 37-Jähriger hatte sich Mitte Dezember letzten Jahres in einem Haus Am Büchsenschütz als Randalierer aufgeführt. Fünf Polizeikräfte wurden bei diesem Einsatz tätig und jetzt wurde der Verursacher verurteilt. Vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte freigesprochen.

Es wurde eng im Gerichtssaal des Amtsgerichtes, als die zehn als Zeugen*innen und Dolmetscher*innen geladenen Personen auf die Wahrheitspflicht hingewiesen wurden.
Der Angeklagte ist bei der Polizei kein Unbekannter, stand schon mehrfach vor Gericht und befindet sich in einer noch laufenden Bewährung. Sein Bewährungshelfer schilderte dem Strafrichter jetzt in der öffentlichen Hauptverhandlung einen recht guten Bewährungsverlauf seines Probanden, wenn da nicht immer dessen Rückfall in den Alkoholkonsum wäre. Dieser Rückfall verhinderte auch bei dem Angeklagten das Bestehen der Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU). Die gewünschte Fahrerlaubnis wurde also noch nicht erteilt, sein Traumjob als LKW-Fahrer bleibt Vision und der Angeklagte lebt von öffentlicher Unterstützung und seinem Lohn als stundenweise Reinigungskraft.

Nachbar kam zum "Schnorren"

Nach ausgiebigem Alkoholkonsum soll er Mitte Dezember in dem Wohnhaus randaliert und versucht haben, die Wohnungstür einer Nachbarwohnung auf der gleichen Etage einzutreten. Dort wohnt eine 84-Jährige, die nach der Attacke auf ihre Wohnungstür Schutz bei einem anderen Hausbewohner suchte, der dann auch die Polizei verständigte. Das bestritt der Angeklagte, erzählte vielmehr, dass ihn dieser Nachbar, mit dem er sich inzwischen nicht mehr so gut versteht, morgens zum „Schnorren“ besucht und dann bei ihm einen Joint geraucht hätte. Die Zigarettenschachtel mit dem restlichen Stoff soll dieser dann vergessen haben mitzunehmen. Die Türe seiner Nachbarin will er nicht eingetreten haben.
Die 84-jährige Zeugin, die Nachbarin des Angeklagten, lebt seit über 40 Jahren in Deutschland. Sie brauchte zur Verständigung vor Gericht einen Dolmetscher für die türkische Sprache, da sie kein deutsch sprach. Richter Kimmeskamp ließ die betagte Seniorin ihre Erlebnisse schildern, was diese auch gestenreich tat und am Ende ihrer Aussage den Gerichtssaal gar nicht mehr verlassen wollte. „Er hätte mich getötet, wenn ich nicht weggelaufen wäre“, ließ sie über ihren Dolmetscher übersetzen und redete auch nach ihrer Anhörung auf türkisch immer weiter und zeigte ununterbrochen auf den Angeklagten, bis sie von ihrem Dolmetscher aus dem Gerichtssaal geführt wurde.

Polizeibeamter trat die Türe ein

Als die Beamten*innen am Tage der Tat eintrafen, hörten sie Frauenschreie aus der Wohnung des Angeklagten und verschafften sich mit Gewalt Zutritt zu dieser Wohnung, nachdem auf Klingeln und Klopfen keiner öffnete. Da nützte es auch nichts, dass der Angeklagte von innen die Türe zuhielt.
Die Polizeikräfte hatten dann die Situation schnell unter Kontrolle und konnten dem Randalierer und seiner kaum zu beruhigenden Partnerin Handfesseln anlegen. Die Aussage der Partnerin des Angeklagten vor Gericht wird Folgen haben. Obwohl Richter Kimmeskamp und auch die für sie extra engagierte russische Dolmetscherin sie auf die Wahrheitspflicht hinwies, scheint sie die Unwahrheit vor Gericht ausgesagt zu haben, deckungsgleich mit den Schilderungen des Angeklagten.
Andere Zeugen aus dem Haus schilderten dagegen eine andere Version des Geschehens, die die Vorwürfe der Anklage bestätigten. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fanden die Beamten 2,95 Gramm Marihuana. Richter Kimmeskamp war am Ende der Beweisaufnahme von der Aussage des Angeklagten überzeugt, dass dieser zwar immer wieder ein Alkoholproblem, aber noch nie Betäubungsmittel konsumiert habe.
Während Rechtsanwalt Erley für den Angeklagten wegen zahlreicher Widersprüche bei den Zeugenaussagen auf Freispruch plädierte, war für Richter Kimmeskamp die Sachbeschädigung nachgewiesen und der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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