Geldstrafe
Hattinger Geschäftsmann wegen Verleumdung von Rechtsanwälten verurteilt

Ein 76-Jähriger Hattinger wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung in fünf Fällen angeklagt. Zwei Anklagepunkte wurden eingestellt, für drei weitere Verleumdungen erhielt der nicht vorbestrafte Angeklagte eine Geldstrafe.

Nach zweistündiger Hauptverhandlung sprach Richter Kimmeskamp sein Urteil „im Namen des Volkes“ und verhängte eine Geldstrafe von 1.800 Euro gegen den Angeklagten. Der Hattinger auf der Anklagebank hatte Groll auf zwei Rechtsanwälte, von denen er sich nicht gut vertreten und beraten fühlte.

Rechtsanwalt Louis, der den Angeklagten vertrat, brachte es kurz auf den Punkt. „Fühlt man sich wohl gut beraten, wenn man ein privat gegebenes Darlehen von 5.800 Euro nicht zurückerhält, deswegen Rechtsanwälte einschaltet und am Ende das Geld verloren ist und man zusätzlich noch auf 20.000 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren hängen bleibt“, fragte er im Gericht. Er informierte darüber, dass inzwischen auch die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwaltes „eingeschaltet“ sei.

Der Angeklagte räumte dann ein, sich bei der Anwaltskammer über die beiden Rechtsanwälte mit ausführlicher Begründung beschwert zu haben. Dieser Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft wurde dann eingestellt, da dieses nach der aktuellen Rechtsprechung nicht strafbar ist.

Darüber hinaus soll der Hattinger Geschäftsmann an gut einsehbaren Stellen im Stadtgebiet von Hattingen, Sprockhövel und Witten im Jahre 2018 zahlreiche Hinweisschilder mit verleumderischen Inhalt gegen zwei namentlich genannte Rechtsanwälte angebracht haben.

Whatsapp-Gruppe „Jericho“
Ein betroffener Rechtsanwalt sagte als Zeuge aus, diese verunglimpfenden Schilder an 60 Stellen in den Stadtgebieten bemerkt zu haben. Er hatte einen Privatdetektiv engagiert und weitere Bekannte in einer besonderen „privaten Ermittlungsgruppe“ mit Namen „Jericho“ eingebunden.

Nach entsprechenden Hinweisen und privater Observation wurde der Angeklagte von dem betroffenen Rechtsanwalt und seinem Sohn Anfang Dezember 2018 auf dem Parkplatz eines Discounters in Sprockhövel angetroffen, als er Laternen mit Spezialkleber versah.

Obwohl Strafverteidiger Louis darauf hinwies, dass in beiden Aussagen der Zeugen bei der Polizei nicht zu erkennen wäre, dass gesehen worden sei, dass sein Mandant auch die Schmähzettel angeklebt hätte, waren der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Richter Kimmeskamp am Ende der Hauptverhandlung aufgrund der Beweisaufnahme davon überzeugt.

Verteidiger plädierte auf Freispruch
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte, die drei Verleumdungstaten mit einer Gesamtgeldstrafe von 2.250 Euro zu bestrafen, Strafverteidiger Louis plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.

Richter Kimmeskamp sah die Verleumdung der Rechtsanwälte dann in drei Fällen als nachgewiesen und verhängte gegen den bisher nicht vorbestraften Hattinger eine Gesamtgeldstrafe von 1.800 Euro. „Der Angeklagte hatte Groll auf die Rechtsanwälte und seine „Opfer-Rache-Aktion“ war für diese schädigend und belastend“, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. Nach einer gerichtlichen Unterlassungserklärung durch den Angeklagten waren auch keine weiteren Verleumdungsschilder mehr aufgetaucht. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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