Update1: Essen-Hattingen-Sprockhövel
Hattinger wegen Vergewaltigung zu Freiheitsstrafen verurteilt - Revision eingelegt

Die beiden verurteilten Angeklagten aus Hattingen mit ihren Verteidigern, Rechtsanwältin Teckenberg und Rechtsanwalt Großmann.
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Zwei Angeklagte aus Hattingen, der 25-Jährige Ö und der 26-Jährige P wurden heute von den Richtern der 17. Strafkammer im Landgericht Essen wegen Vergewaltigung einer 25-jährigen Frau aus Sprockhövel zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 25-Jährige muss für drei Jahre und vier Monate, der 26-Jährige für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Die Spannung im Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung war deutlich spürbar. Staatsanwältin und Strafverteidiger hatten ihre teils gegenteiligen Bewertungen und Rechtsauffassungen in ihren Plädoyers vorgetragen.
Nach drei Verhandlungstagen waren dann die Richter der großen Strafkammer davon überzeugt, dass die beiden Hattinger an zwei aufeinander folgenden Tagen Mitte Juni 2018 eine 25-Jährige in ihrer Wohnung in Niedersprockhövel vergewaltigt hatten. Die Richter glaubten den Angeklagten nicht, dass die von ihnen eingestandenen sexuellen Handlungen an den beiden Tattagen einvernehmlich waren. „Sie behandelten die Sprockhövelerin als Sexobjekt“, sagte Richter Jordan in seiner Urteilsbegründung.
Nach Auffassung der Richter sei die junge Sprockhövelerin von beiden Angeklagten, mit denen sie früher einmal eine Beziehung hatte, überrumpelt, bei den Taten körperlich angegangen, vergewaltigt und verletzt worden. Ihr mehrmaliges „Nein“ sei nicht beachtet worden. Aus dem Chatverlauf der von beiden Angeklagten sichergestellten Handys ging hervor, dass sich beide zur Tathandlung verabredet und angestachelt hätten.

Staatsanwältin beantragt mehrjährige Freiheitsstrafen

Für Staatsanwältin Peters stand am Ende der Beweisaufnahme fest, dass der 26-Jährige aus Hattingen die Sprockhövelerin im Juni 2018 in ihrer Wohnung bedrängt, geschlagen und vergewaltigte. Sie bewertete ausführlich die „Aussage gegen Aussage Konstellation“ der Angeklagten gegenüber den Schilderungen der geschädigten Frau und hielt die Einlassungen der Angeklagten für unglaubwürdig, glaubte vielmehr den Aussagen des Opfers. Sie beantragte, den bisher nicht vorbestraften 26-Jährigen P zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen.
Gegen den 25-jährigen Hattinger Ö, der mit der Geschädigten einmal eine Beziehung hatte, beantragte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verhängen. Sie bewertete auch den Missbrauch eines früheren freundschaftlichen Vertrauensverhältnisses und fand Ö auch der Beihilfe zur Vergewaltigung für schuldig, da dieser Tipps und Hinweise zur Tatausführung an seinen Freund, den Mitangeklagten P geschrieben hatte.

Anwälte plädieren auf Freispruch

Das sahen die Rechtsanwälte der Angeklagten vollkommen anders. Sowohl Rechtsanwalt Großmann als auch Rechtsanwältin Teckenberg plädierten an die Richter, ihre Mandanten vom Anklagevorwurf der Vergewaltigung freizusprechen. Beide Strafverteidiger sahen den Anklagevorwurf der Vergewaltigung überhaupt nicht nachgewiesen. Zudem sei die Geschädigte aus Sprockhövel nach dem Ergebnis der Vorermittlungen und nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht glaubwürdig. Sie zeigten Widersprüche bei einzelnen Schilderungen der Geschädigten auf und betonten, dass die mehrmaligen Sextreffen ihrer Mandanten mit der Geschädigten stets einvernehmlich gewesen seien. Auch ärztliche Untersuchungen hätten keine Spur der Gewalt bei der Sprockhövelerin feststellen können. 
„Ein schwerer Fall für uns als Richter aber sie waren beide zu bestrafen“, sagte Richter Jordan dann am Ende seiner Urteilsbegründung und informierte die Angeklagten gleichzeitig über die Möglichkeit, gegen die verkündeten Urteile der Strafkammer das Rechtsmittel der Revision einzulegen zu können.

Gegen das Urteil wurden inzwischen von beiden Angeklagten Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht wird jetzt über die Revision entscheiden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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