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Polizeibeamte über Strafmaß enttäuscht

Ein 27jähriger Hattinger hatte sich wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte vor dem Strafrichter zu verantworten. Am Ende der Hauptverhandlung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Es muss für die als Zeugen geladenen Polizeibeamten unverständlich und frustrierend gewesen sein. Der Angeklagte, von kräftiger stattlicher Figur, hatte zwanzig Monate im Gefängnis gesessen und war gerade zwei Wochen wieder in Freiheit. Da verfiel er Anfang Dezember 2018 wieder „in alte Gewohnheiten“, trank übermäßig Alkohol und nahm Amphetamine.

Er ignorierte zu nächtlicher Stunde vor einer Nachtgaststätte in der Hattinger Altstadt den von zwei Polizeibeamten gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis mit den Worten, „die sind ja nur zu zweit“. Nachdem er kurze Zeit später wieder in der Gaststätte auftauchte, mussten die beiden erneut herbeigerufenen Polizeibeamten Verstärkung anfordern, um den kräftigen Angeklagten, der sich vehement allen Weisungen der Beamten widersetzte, zu fesseln und in den Streifenwagen zu schaffen. „Sobald er Alkohol trinkt und Polizeibeamte sieht, tickt er aus“, sagte ein Polizeibeamter.

Die Beamten wurden nicht nur beleidigt, der Angeklagte schlug mit seinem Kopf eine Beule in die Motorhaube des Streifenwagens und noch gefesselt im Streifenwagen um sich. 1,79 Promille ergab auf der Wache die Blutalkoholanalyse bei ihm.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte für die Widerstandshandlungen auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung und sah für den Angeklagten keine günstige Sozialprognose, zumal er während seiner langen Haft keine Bemühungen unternommen habe, vom Alkoholkonsum loszukommen und sein Leben neu zu ordnen.

Strafverteidiger Hanisch überzeugte Strafrichter
Strafverteidiger Dr. Hanisch schloss bei seinem Mandanten eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus, bat, das einsichtige und reuige Geständnis zu berücksichtigen und beantragte für den nach seiner Einschätzung "niederschwelligen Widerstand" eine milde Bewährungsstrafe.

Nachdem sich der Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung bei den anwesenden Polizeibeamten für sein Verhalten entschuldigt hatte, verurteilte ihn Richter Johannes Kimmeskamp wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte in Tateinheit mit Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte wurde einem Bewährungshelfer unterstellt und soll einen gesetzlichen Betreuer erhalten, der ihm helfen soll, seine alltäglichen Dinge des Lebens geordnet anzugehen, da die bisherige verbüßte Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten nicht den gewünschten Erfolg brachte. Der Strafrichter berücksichtigte dabei die Aussagen der Polizeibeamten, dass der Angeklagte im Grunde ein netter Kerl sei, solange er keinen Alkohol trinke.

Das Urteil erlangte noch keine Rechtskraft, da sich die Staatsanwaltschaft eine diesbezügliche Erklärung noch vorbehielt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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