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Samstags geklaut - montags verurteilt

Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde heute ein 47-Jähriger aus der Haft in den Gerichtssaal geführt und wegen Diebstahls von Zigaretten zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Als freier Mann, allerdings ohne Geldbörse, verließ er den Gerichtssaal.

Der 47-Jährige hat aktuell keinen festen Wohnsitz. Am letzten Samstag stahl er aus den Auslagen eines Kaufhauses auf der Großen Weilstraße Zigaretten. Er packte diese im Gesamtwert von fast 120 Euro in seinen Rucksack und wollte das Kaufhaus verlassen.

Beim Durchschreiten des Ausganges wurde er vom Personal angehalten, weil die Sicherungssysteme des Kaufhauses ausgelöst hatten. Die Polizei wurde hinzugezogen und der Dieb wurde in Polizei-Gewahrsam genommen, da er keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte. Das Kaufhaus erhielt die gestohlenen Zigaretten zurück.

Richterin erließ Haftbefehl
Bei einem Haftprüfungstermin erließ eine Richterin gestern gegen den Angeklagten einen Haftbefehl. Heute schon wurde im Strafgericht über den Diebstahl verhandelt.

Als der Angeklagte aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Sitzungssaal geführt wurde, musste sich dieser erst einmal von Luftnot erholen. Er erklärte, dass er chronisch lungenkrank sei.
Als Begründung für seinen Diebstahl gab er an, dass er mit dem Verkaufserlös der Zigaretten eine Rezeptgebühr von 20 Euro bezahlen wollte, da er teure Medikamente benötige und für die Zuzahlung von 20 Euro kein Geld habe. Er habe bisher leider versäumt, bei seiner Krankenkasse eine Freistellung von der Zuzahlung zu beantragen.

700 Euro Geldstrafe
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte dann tat- und schuldangemessen unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten auf Verhängung einer Geldstrafe von 700 Euro für den begangenen Diebstahl.

Dieser Forderung schloss sich Richter Kimmeskamp dann in seinem Urteil an und hob den bestehenden Haftbefehl gegen den Angeklagten auf.

Da man allerdings die Geldbörse des Angeklagten und seine persönlichen Sachen in der JVA zurückgelassen hatte, war dieser zwar nach der Gerichtsverhandlung ein freier Mann, musste sich allerdings erst bei der Gerichtskasse Geld besorgen. Erst dann konnte er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück zur JVA fahren und dort seine Geldbörse und seine persönlichen Sachen abholen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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