Schwurgericht schützt Allgemeinheit - Hattinger Messerstecher in Maßregelvollzug eingewiesen

Der 38 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen (li.) neben seinem Strafverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen.
  • Der 38 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen (li.) neben seinem Strafverteidiger Rechtsanwalt Peter Steffen.
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Der STADTSPIEGEL berichtete bereits über den Prozess gegen den Hattinger, der Anfang Dezember 2017 einen Mitarbeiter des Hattinger Jobcenter durch einen Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzte. Am dritten Verhandlungstag wurde jetzt im Landgericht Essen das Urteil gesprochen. Dieses lautete auf sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis und Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

Der Hattinger, seit Jahren in finanziellen Engpässen, fühlte sich auch durch das Jobcenter ungerecht behandelt. Als dieses wegen seiner Termin-Versäumnisse die Leistungen ganz einstellte, nahm er ein Messer und Handschuhe und ging zum Jobcenter.

Als er sicher war, dass sein zuständiger Sachbearbeiter ihm nach telefonischer Anmeldung über das Haustelefon in der Behörde die Türe öffnete, stach er dem Mitarbeiter des Jobcenters mit dem Messer unvermittelt in den Bauch. „Die Handschuhe hatte ich mitgenommen, um beim Zustechen mit dem Messer nicht abzurutschen“, sagte der Angeklagte in seiner Einlassung und ergänzte, „töten wollte ich ihn nicht, ich habe nur einmal zugestochen, hätte es auch mehrmals tun können". Das Leben des Mitarbeiters des Jobcenters konnte damals nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis
Mit versteinertem Gesicht nahm der 38 Jahre alte Hattinger jetzt den Urteilsspruch zur Kenntnis. "Sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie Einweisung in eine psychiatrische Klinik", lautete der Urteilsspruch der großen Strafkammer, den der Vorsitzende Richter Schmitt verkündete. Mit diesem Urteil folgte die Strafkammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Diese wertete die Tat als versuchtes Tötungsdelikt und sah das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an. Beim Strafmaß berücksichtigten Staatsanwaltschaft und Schwurgericht die verminderte Schuldfähigkeit des Hattingers aufgrund seiner persönlichen Umstände und seiner nachhaltigen Meinung, er sei das Opfer zahlreicher Unrechtsverletzungen gegen ihn. Mehrmals hatte der Hattinger aufgrund dieser Einschätzungen Körperverletzungen begangen, hatte auch nach der Zwangsräumung seiner früheren Wohnung mit einem Knüppel auf den Hausverwalter eingeschlagen.

Fährt in die falsche Richtung – Einweisung in die Psychiatrie
Der medizinische Gerichtsgutachter Dr. Sandlos attestierte beim Angeklagten eine seelische Erkrankung und eine schubförmige paranoide Schizophrenie. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen sagte der Gutachter, „er fährt nicht Schlangenlinien, er fährt geradeaus, nur auf der Gegenfahrbahn in die vollkommen falsche Richtung“.

Da er ohne entsprechende Behandlung eine Wiederholung ähnlicher Verhaltensmuster des Angeklagten zum Nachteil der Allgemeinheit nicht ausschließen konnte, folgte zwangsläufig die Empfehlung auf Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik.

Rechtsanwältin Thaden-Farhat schloss sich als Rechtsbeistand des Opfers dem Plädoyer der Staatsanwältin an und verzichtete aufgrund der erkannten seelischen Erkrankung des Angeklagten auf weitere Ausführungen in ihrem Plädoyer.

Pflichtverteidiger Peter Steffen kam dagegen am Ende seines Plädoyers zu dem Ergebnis, dass nach seiner Einschätzung die Tatmerkmale eines Tötungsdeliktes nicht erfüllt sind und plädierte wegen gefährlicher Körperverletzung auf eine angemessen milde Strafe für seinen Mandanten. Er wies auch auf die zwischenzeitliche Einsicht des Angeklagten aus Hattingen hin, der seine Fehler inzwischen eingesehen hat und seine Taten bereute.

Der Angeklagte entschuldigte sich noch einmal in seinem Schlusswort bei dem Mitarbeiter des Jobcenters und wünschte diesem alles Gute.

Gegen das Urteil des Schwurgerichtes, 7 Jahre und 6 Monate Gefängnis und Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik, können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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