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Seniorin setzt sich über Rechtsordnung hinweg

Einer 79 Jahre alten Hattingerin, wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz angeklagt, musste heute in der Hauptverhandlung vom Strafrichter das Wort entzogen werden. Sie war nicht mehr zu beruhigen.

Es war eine turbulente Hauptverhandlung, deren Tragik in der einseitigen Betrachtung der Angeklagten lag.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, entgegen einer Verbotsanordnung des Amtsgerichtes Anfang Mai 2019 ein Grundstück in Niederwenigern betreten zu haben. "Das habe ich schon öfters gemacht und werde es auch in Zukunft wieder machen", sagte die 79-jährige resolut zu Richter Kimmeskamp.

Die Angeklagte ist nachhaltig der Auffassung, das Grundstück sei ihr vor über zwanzig Jahren rechtswidrig durch Urkundenfälschung und Zwangsversteigerung enteignet worden.

Im Gerichtssaal gab es dazu von ihr unaufgefordert schwerwiegende Vorwürfe und Anschuldigungen gegen eine Bank, gegen einen Notar und gegen Richter und Staatsanwälte. Da wurden von ihr notarielle Urkundenfälschungen erwähnt, eine Bank als Kreditbetrüger genannt und behauptet, Menschen in Machtpositionen „steckten alle unter einer Decke“.

Als die Angeklagte weder einsichtig war noch zusagte, dass besagte Grundstück nicht mehr zu betreten, zogen Richter und Staatsanwältin die Notbremse. Eine Gerichtsgutachterin muss jetzt beurteilen, ob die angeklagte Seniorin überhaupt schuldfähig oder vermindert schuldfähig ist. Erst danach wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Richter Kimmeskamp beendete die Hauptverhandlung mit dem gutgemeinten Rat an die betagte Angeklagte, sie setze sich nachhaltig über die Rechtsordnung hinweg und riskiere damit, bei einem weiteren Betreten des ihr untersagten Grundstückes zwangsweise vorübergehend in die Psychiatrie eingewiesen zu werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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