Zwei Hattinger angeklagt
Staatsanwaltschaft: Sprockhövelerin wurde zweimal vergewaltigt

Die beiden Angeklagten aus Hattingen mit ihren Verteidigern, Rechtsanwältin Teckenberg und Rechtsanwalt Großmann.
  • Die beiden Angeklagten aus Hattingen mit ihren Verteidigern, Rechtsanwältin Teckenberg und Rechtsanwalt Großmann.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Im Landgericht Essen begann jetzt der Prozess gegen zwei Hattinger, die Mitte Juni 2018 eine Sprockhövelerin in ihrer Wohnung zweimal vergewaltigt haben sollen.

Die Anklagevorwürfe wiegen schwer – die zwei Angeklagten aus Hattingen, der 25-Jährige Ö und der 26-Jährige P haben sich vor den Richtern der 17. Strafkammer im Landgericht Essen zu verantworten.
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft führte das Opfer aus Sprockhövel im Jahr 2014/2015 eine Beziehung mit dem Angeklagten Ö. Nach erfolgter Trennung nahm der Angeklagte Ö im Jahre 2018 wieder Kontakt zu dem späteren Opfer auf.

Treffen ausschließlich wegen Sex

„Wir haben uns schon ab und zu getroffen und wenn, war es ausschließlich wegen Sex“, sagte der 25-jährige Ö in der Verhandlung aus. Auch 20 Tage nach dem Tattag will Ö noch mit der Geschädigten einvernehmlich intim verkehrt haben. Das wiederum bestritt aber die Frau.
Auch mit dem Angeklagten P führte das Opfer eine kurzfristige Beziehung. Nach vorheriger Absprache der beiden Angeklagten über Chats soll sich laut Staatsanwaltschaft der 26-Jahre alte P Mitte Juni 2018 Zutritt zur Wohnung des Opfers in Sprockhövel verschafft und dabei die Frau vergewaltigt haben.
Hierüber soll P den 25-Jährigen Ö informiert haben, der einen Tag später der Frau auflauerte und diese erneut vergewaltigte.
Die beiden Angeklagten aus Hattingen sagten vor Gericht aus. Ihre Darstellungen des Tatgeschehens und der mit der 25-jährigen Geschädigten über längere Zeit praktizierten intimen Handlungen wichen allerdings deutlich von den Aussagen der Betroffenen aus Sprockhövel ab.

"Ich habe es über mich ergehen lassen"

Waren die sexuellen Handlungen an den beiden Tattagen nach Aussage der Angeklagten einvernehmlich, will die Geschädigte von den beiden Angeklagten, die sich wohl abgesprochen haben sollen, bei den Taten körperlich angegangen, überrumpelt, vergewaltigt und verletzt worden sein. Ihr „Nein“ sei mehrmals nicht beachtet worden.
Auf die Frage der Richter, warum sie die beiden Angeklagten überhaupt an diesen zwei Tagen in ihre Wohnung gelassen habe, begründete sie dieses mit Überrumpelung durch die Angeklagten und durch Drohung und Angst, im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses zu nächtlicher Stunde lautstark durch die Angeklagten diffamiert zu werden.
Noch heute leidet die Sprockhövelerin unter gesundheitlichen Folgen dieser Tathandlungen.
Während der mehrstündigen Befragung im Gerichtssaal waren aber auch Erinnerungslücken und Abweichungen von früheren Aussagen bei ihr festzustellen.

Tonaufzeichnung vom Sexakt im Gericht abgespielt

Erstaunlich war am ersten Verhandlungstag, dass es der Vorsitzende Richter Jordan zuließ, eine von einem Angeklagten - ohne Wissen und Genehmigung der Frau aufgenommene- mehrminütige Tonaufzeichnung eines „turbulenten intimen Geschehens mit dieser“ abzuspielen. Der Angeklagte wollte damit seine Glaubwürdigkeit auf einvernehmlich praktizierte Sexhandlungen mit der Geschädigten untermauern.
Diese ging erst einige Tage nach den sexuellen Übergriffen auf sie zur Polizei und erstattete Anzeige. „Ich musste das erst alles mit mir verarbeiten, ging dann zur Polizei und informierte danach erst meine Familie", sagte die junge Frau unter Tränen als Begründung.
Drei Verhandlungstage hat die Strafkammer bis zur Urteilsverkündung am 28. September vorgesehen. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin aus dem Landgericht in Essen über diesen Prozess.
Im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm gab es im Jahre 2018 114 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, im Jahre 2019 wurden 132 dieser Straftaten zur Anzeige gebracht. Die Aufklärungsquote lag bei 84 Prozent.

Ergänzung : § 177 STGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ...

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.