Vortäuschen einer Straftat mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet

Der große Sitzungssaal im Amtsgericht unter Corona-Bedingungen
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 68-Jähriger kassierte heute vom Strafrichter wegen Vortäuschens einer Straftat 600 Euro Geldstrafe und ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Das „ursächliche Missgeschick“ des Angeklagten kann leicht jedem passieren. Er touchierte im Dezember 2019 in Hattingen beim Befahren eines Parkdecks einen Pfosten und beschädigte dabei sein Auto.

Nun war er allerdings nur der Fahrer des PKW. Eigentümer und Halter war sein Arbeitgeber, der ihm den PKW zur Verfügung gestellt hatte.

„Ich war so dumm und hatte Angst, meinen Fahrfehler meinem Chef zu beichten, weil ich befürchtete, dass er gegen mich handgreiflich werden könnte“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

Er erfand eine Unfallflucht und „dekorierte“ einige Kunststoffteile um seinen beschädigten Firmenwagen herum. Sein Chef erstattete dann bei der Polizei Strafanzeige wegen des Verdachtes der Unfallflucht, weil er davon ausging, dass ein anderer Autofahrer seinen PKW beschädigt hatte.

Der Schwindel flog allerdings kurze Zeit später auf und der Angeklagte, bereits mehrfach vorbestraft, kassierte eine Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat.

Inzwischen will er seinem Arbeitgeber den entstandenen Schaden in Höhe von 500 Euro erstattet haben.

600 Euro Geldstrafe und Fahrverbot
Mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro und mit einem zusätzlichen Fahrverbot von zwei Monaten quittierte der Strafrichter heute gegenüber dem Angeklagten die von ihm eingestandene Vortäuschung einer Straftat.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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