Dreist, dreister, Christian Wulff

Bei einem Anfangsverdacht gilt die Unschuld so lange, bis der Verdacht bewiesen ist. Das ist schon klar. Ob man dem Ex-Bundespräsidenten juristisch seine ausgeprägte Schnäppchen-Mentalität nachweisen kann, ist fraglich. Vielleicht steckt dahinter auch nur die von vielen Bürgern praktizierte „Geiz-ist-geil“-Version eines Mannes, der bis heute den Zahn der Zeit nicht erkannt hat.
Wie sonst wäre es zu erklären, wenn mal kurz ein früherer Untergebener im Bundespräsidialamt über den „Ehrensold“ entscheidet, den der Mann lebenslänglich bekommt? Wer hat schon die Chance, seine Dankbarkeit für vergangene Zeiten so üppig zu äußern!?
Für den Mann in Großburgwedel bleiben Hohn und Spott, aber auch viel Wut beim Bürger, der weder den „Zapfenstreich“ noch den „Ehrensold“ als rechtmäßig empfindet. Zumindest dieser Rentner kann es sich leisten, in der kalten Jahreszeit im Süden zu überwintern, weiß GALLUS

Autor:

Gallus aus Hattingen aus Hattingen

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