Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn: Ein voller Erfolg

Mit Jahresbeginn 2015 trat er endlich in Kraft, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Jahrelang hatten die Gewerkschaften und verschiedene Sozialpolitiker gekämpft um die notwendigen Voraussetzungen für das Gesetz zu schaffen. Eine Menge an wirtschaftlichen Forschungen und ungezählte Diskussionen führten schließlich zum Erfolg.
Besonders die Entwicklung bei der Bezahlung der Mitarbeiter und immer prekäre Beschäftigungsverhältnisse sorgten für Druck etwas an der Lohnhöhe etwas zu ändern. Gleichzeitig ist seit Jahren eine heftige Flucht aus den gültigen Tarifen durch verschiedene Arbeitgeber. Besonders in den Dienstleistungsbranchen wie Einzelhandel oder im Versandhandel ist dieser Trend zu beobachten.
Der Erfolg des gesetzlichen Mindestlohn besteht darin, dass kein Arbeitgeber an der Zahlung von 8.50 Euro vorbeikommt. Einen großen Beitrag dazu haben die bis heute viel gescholtenen Kontrollmechanismen gebracht. Die Arbeitgeberseite beklagt hier das Mehr an angeblicher Bürokratie. Aber die Kontrollen durch den Zoll zeigen die Notwendigkeit genauer Protokollierung der Arbeitszeiten in Verbindung mit der Bezahlung auf.
Wirtschaftlicher Schaden ist durch den Mindestlohn nicht entstanden. Im Gegenteil: Der früher immer als Benachteiligung bezeichnete Lohndumping ist zurückgegangen. Lohndumping führte immer wieder zu Nachteilen bei solchen Firmen, die ihren Mitarbeitern faire Einkommen zahlen. Das Unterbieten der Wettbewerbspreise durch unfair niedrige Gehälter konnte auf ein Minimum reduziert werden.
Auch in den Einrichtungen, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen müssen, sind die Fallzahlen gesunken. Das hat nicht nur die Arbeitsagenturen entlastet, auch die Kommunen mussten weniger zahlen.
Insgesamt sind auch mehr Gelder für den Konsum durch die Arbeitnehmer frei geworden. Das ist auch Geld, dass den öffentlichen Haushalten zu Gute kommt.
Auch die Sozialkassen profitieren vom Mindestlohn. Dadurch, das die Zahlungen in die Rentenkassen steigen, sinkt das Risiko Altersarmut zu erleiden.
Trotzdem kann keine Entwarnung gegeben werden, wenn es um Ruhe an der Front um den Mindestlohn geht. Besonders konservative Wirtschaftspolitiker und verschiedene Arbeitgeberverbände fordern immer wieder Änderungen beim Mindestlohn zu ihren Gunsten. Hier wollen diese Gruppen eine Reduzierung der Bürokratie erreichen, vor allem aber um die Möglichkeit von Kontrollen zu beschränken.
Jetzt liegt es an den Gewerkschaften, ob der eingeschlagene Weg weiter geht. Die Arbeitgeber schlagen zur Zeit einen Kurs ein, um aus der Tarifgebundenheit zu kommen. Sie können auch mit dem Kurs nicht unter 8,50 Euro fallen, aber erheblich geringeren Stundenlohn zahlen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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