JobAgentur EN wird Jobcenter EN

Zum Jahreswechsel wird aus der JobAgentur EN das Jobcenter EN. Damit folgt die JobAgentur EN der Vorgabe des Gesetzgebers.
ennepe-ruhr. Dieser hat festgeschrieben, dass Einrichtungen, die Langzeitarbeitslose betreuen und die Vorgaben des Sozialgesetzbuches II erfüllen, bundesweit als „Jobcenter“ bezeichnet werden.
Zur Begründung heißt es: „Der Begriff ,Jobcenter‘ hat breite Akzeptanz und Zustimmung erfahren. Die einheitliche Regelung stellt sicher, dass nicht nur die gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agentur für Arbeit (ARGEN) diese Bezeichnung führen, sondern zukünftig auch die Kommunen diesen Begriff verwenden, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen und vermitteln. Damit erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige ihre Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts ab 2011 unabhängig vom Wohnort grundsätzlich vom für sie zuständigen ,Jobcenter‘.“
„Für unsere Kunden und Partner ändert sich durch den Namenswechsel nichts. Die bewährten Strukturen und vertrauten Gesichter bleiben erhalten“, macht Heiner Dürwald, Leiter der JobAgentur EN, deutlich.
Damit gilt: Neuer Name aber bekannte Dienstleistungen, Standorte und Öffnungszeiten, alte Ansprechpartner, Telefonnummern und Erreichbarkeit in den sechs Regionalstellen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis betreut und vermittelt Langzeitarbeitslose seit 2005 in Eigenregie. Anfang 2011 endet die so genannte Experimentierklausel, an der bundesweit 69 Kommunen teilgenommen haben.
Nach dem zunächst auf fünf Jahre befristeten Modellprojekt ist der Kreis damit ab Januar unbefristet und in Eigenregie für Langzeitarbeitslose zuständig.

Autor:

Roland Römer aus Hattingen

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