EN-Kreis veröffentlicht neue Allgemeinverfügung
Maskenpflicht in der Hattinger Innenstadt

Die Stadtverwaltung Hattingen weist darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für die bereits bekannten Bereiche der Innenstadt montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr gilt. Die zeitliche Anpassung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde in der neuen Allgemeinverfügung des EN-Kreises beschlossen.

In Zusammenarbeit mit den Städten hat der Kreis neu definiert, wann und in welchen Bereichen unter freiem Himmel ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss. Für manche Orte ist die bislang geltende Maskenpflicht wieder aufgehoben worden.

Zeitlich beschränkt

In anderen Bereichen ist die Maskenpflicht jetzt nur auf solche Wochentage und Zeiten beschränkt, die als stark frequentiert einzuschätzen sind und wo das Einhalten der Abstandsregeln nicht gewährleistet werden kann. Dazu gehört auch ein großer Teil der Hattinger Innenstadt.

Autor:

Lokalkompass Hattingen aus Hattingen

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