Was muss der Bürger bei Oster- oder Brauchtumsfeuer beachten ?

Es ist ja schon Fastenzeit. Und da dauert es nur noch wenige Wochen bis Ostern, Und da gibt es seit heidnischer Zeit das Brauchtum große Feuer anzuzünden. Je nach Möglichkeit fanden die Feuer auf einer Wiese statt oder man ließ Feuerwalzen einen Abhang herunterrollen. Das Christentum übernahm den Brauch und zündete meist vor katholischen Kirchen ein sogenanntes Osterfeuer an, um so die Auferstehung Jesus Christus zu symbolisieren.
Dazu blieb der Brauch, auf Wiesen Feuer anzuzünden. Nur diese privaten Feuer breiteten sich in den letzten Jahren aus. Dazu kommt, dass mancher Zeitgenosse die Gelegenheit nutzt, Abfall aller Art zu verbrennen.
Was ist beim Osterfeuer erlaubt ?
1. Erforderlich ist eine Anmeldung beim Amt für Ordnungsangelegenheiten. Vorab. Die Feuerwehr und das Fachamt behalten sich vor, die Feuerstätte zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der Regeln das Abbrennen bei Verstössen zu unterbinden.

Es dürfen nur noch öffentlich zugängliche Feuer veranstaltet werden. Es muss sich um gewachsene taditionelle Veranstaltungen handeln, z.B durch Glaubensgemeinschaften oder Vereinen. Sind weniger als 20 Personen anwesend, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Öffentlichkeit handelt. Im Übrigen muss die Veranstaltung bis zum 11.März 2016 beim zuständigen Fachbereich angemeldet sein.
Der zustädige Fachbereich der Stadt und die Feuerwehr haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Bei Verstössen gegen die Auflagen kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Feuer dürfen nur zwischen 18 und 24 Uhr angezündet werden, und auch nur am Karsamstag und am Ostersonntg. Breitet sich das Feuer ohne Absicht aus, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen. Deshalb muss das Feuer auch stets von zwei Personen beaufsichtigt werden. Gegenstände des Brandschutzes sind bereit zu halten.

Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz, Strauchschnitt oder Pflanzenreste verbrannt werden. Beschichtetes oder behandeltes Holz dürfen genauso wenig verbrannt werden wie Altreifen. Mineraöle und Abfälle dürfen nicht zum Anzüden und zur Unterhaltung genutzt werden.
Wegen des Tierschutzes ist der Holzstapel frühestens am Tag vor dem Feuer aufzubauen oder umzuschichten, damit Tiere keinen Unterschlupf finden.
Um die Menschen vor starkem Rauch zu schützen, ist starke Rauchentwicklung unter steter Kontrolle zu halten.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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