WICHTIG: NEUE VORSCHRIFT BEIM KINDERGELD AB JANUAR 2016

Auf den Anträgen der Familienkasse gibt es schon länger eine Möglichkeit zum Eintrag der Steuerindentifikationsnummer für Eltern und Kinder. Genutzt wurde dies aber eher wenig. Viele Bürger wissen nicht einmal was das Wortungetüm überhaupt ist.
Die Steuer- ID-Nummer bekommt jeder Mensch normalerweise bei seiner Geburt mitgeteilt. Diese soll den Neubürger sein Leben lang begleiten. Den Eltern wurden sie nach der Einführung per Post mitgeteilt. Normalerweise findet man diese ID-Nummer auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Die letzte Einkommenssteuererklärung kann aber auch weiterhelfen. Wer diese Nummer der Familienkasse schon mitgeteilt hat, ist auf der sicheren Seite.
Ab dem 1. Januar ist es nun Pflicht diese ID-Nummern mitzuteilen, weil sonst das Kindergeld ausbleibt. Der Grund für die Änderung liegt darin, in Zukunft Doppelzahlungen zu verhindern.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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