Angeklagter „lässt sich entschuldigen“ – Haftbefehl erlassen

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Ein Hattinger hatte sich vor dem Schöffengericht wegen 79-fachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu verantworten. Trotz rechtzeitiger Ladung erschien er nicht vor dem Schöffengericht. Dafür wird er jetzt mit Haftbefehl gesucht.

Die Gerichtsparteien des Schöffengerichtes waren an diesem Gerichtstag im Großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes vollständig vertreten, der Vorsitzende Richter, die Protokollführerin, zwei Schöffen, die Staatsanwältin, eine Gutachterin, ein gesetzlicher Betreuer, der Strafverteidiger und einige Zeugen. Der Einzige der fehlte, war der 38 Jahre alte Angeklagte. Auch die noch am Morgen des Prozesstages versuchte polizeiliche Vorführung an der Wohnanschrift des Angeklagten brachte keinen Erfolg.

Stalking in 79 Fällen – Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
Der angeklagte Hattinger wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, u.a. in 79 Fällen einer Geschädigten trotz gerichtlichem Näherungsverbot nachgestellt zu haben.

Der Angeklagte hatte der Geschädigten beim Umzug geholfen. Danach soll er sich von der Bekanntschaft mehr versprochen haben, was wohl eine sehr einseitige Betrachtung war. „Die Stalking-Maßnahmen sind so weit gegangen, dass der Angeklagte auch den Grabstein meines verstorbenen Bruders entwendet hat. Weiterhin hat er gedroht, auch meinem Kind Schaden zuzufügen“, sagte die Geschädigte nach der „geplatzten Hauptverhandlung“ im Gericht zum STADTSPIEGEL.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, er habe mit seinem Mandanten noch am Vortage telefoniert. Dieser habe auch für ihn überraschend erklärt, er sei in Italien. Da er kein Geld für den Rückflug habe, solle sein Verteidiger ihn doch vor Gericht entschuldigen.

Nach den Aussagen anderer Prozessbeteiligter soll sich der Angeklagte auf Mallorca aufhalten. Andere Personen wollen den Hattinger noch in Holthausen gesehen haben.

Haftbefehl erlassen
Daraufhin beantragte Staatsanwältin Bettina Haschke-Delgmann Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Das Schöffengericht kam diesem Antrag nach. Wird der Angeklagte von der Polizei festgenommen, muss er die Zeit bis zur neuen Hauptverhandlung in der Untersuchungshaft verbringen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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