Anruf zu Halloween: Du bist ein Miststück

„Du bist ein richtiges Miststück“. Mit diesem „Kompliment“ verwöhnte der Angeklagte seine Stiefschwester zu Halloween im letzten Jahr. das war nach einer Erbstreitigkeit auch der letzte Kontakt des Angeklagten zu der Familie. Bis zum Termin der Hauptverhandlung.

Da blickten sich Angeklagter und die Familie der Stiefschwester kurz in die Augen – aber nur, weil beide Seiten versicherten, berhaupt nichts mehr miteinander zu tun haben zu wollen. Seit fast einem Jahr habe sich der Angeklagte an die Kontaktsperre gehalten und das sei gut für alle.
Auf der Anklagebank saß der Mann, der starke gesundheitliche Probleme hat, weil er die Familie der Stiefschwester in einem handschriftlichen Brief bedroht hat, ihr Haus in Brand zu setzen. Detailliert ging es wohl auch auf den Brand im damaligen Restaurant Waldesruh ein und erklärte, er werde es auch so machen. Hintergrund, wie erwähnt, soll eine Erbstreitigkeit sein. Im laufenden Zivilverfahren sieht es nach einer Einigung aus.
Der Angeklagte streitet den Vorfall nicht ab, erklärt aber auch, er habe seit Monaten keinen Kontakt und wolle umziehen. Mit der Job-Agentur seien die Gespräche erfolgreich gelaufen, so dass die Umzugsbeihilfe nach Bochum oder Köln in trockenen Tüchern sei. Auch die betroffene Familie lässt erklären, sie habe kein Interesse an einer Strafverfolgung, sondern wolle einfach nur Ruhe haben.
Vor dem Hintergrund des anstehenden Umzuges wird das Verfahren gegen den Angestellten auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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