Dreister Chinese: Kein Deutsch, kein Geld, aber seit sieben Jahren hier

Ein Chinese versetzte das Hattinger Amtsgericht und sogar seine Dolmetscherin in Staunen: Seit sieben Jahren lebt der Mann in Sprockhövel, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde und er längst ausreisen müsste.
Ohne Personalausweis war er 2004 nach Deutschland gekommen und beantragte Asyl. Er sprach kein Wort Deutsch und das hat sich bis heute nicht geändert.
Sein Asylantrag wurde binnen weniger Monate abgelehnt und der Mann, dessen Frau auch irgendwo in Deutschland leben soll, von der er aber getrennt leben will, zur Rückreise nach China aufgefordert. Bis heute geschah dies mehrfach, doch der Mann denkt nicht daran, die Bundesrepublik zu verlassen.
Noch in China hat er einen Personalausweis beantragt, der auch später in Deutschland bei ihm eintraf und den er den Behörden vorlegte. Die aber stellten fest, dass das Papier gefälscht war. Davon will der Mann aber nichts gewusst haben.
Der Haken an der Sache: Für eine Ausreise müssen gültige Papiere vorliegen, denn der Gesetzgeber schreibt die eindeutige Identifizierung der ausreisenden Person vor. Und das ist ohne gültige Papiere nicht erreichbar.
Doch der gewiefte Chinese hat jedes Schreiben der Behörde ignoriert und lebt in einem Asylbewerberheim. Er erhält trotz Ausweisungsbescheid regelmäßig Lebensmittelgutscheine und scheint somit auch ohne Bargeld klar zu kommen.
Er dürfe ja das Land NRW nicht verlassen und die chinesische Botschaft befände sich in Frankfurt am Main, lässt der Mann vor Gericht durch die Dolmetscherin erklären. Er habe ja auch kein Geld für die teure Zugfahrt dorthin.
Das will die Staatsanwältin nicht gelten lassen. „Die Ausländerbehörde wird sicherlich mit Freuden das Geld vorstrecken oder ihnen eine Fahrkarte kaufen“, ist sie sich sicher.
Das Urteil ist entsprechend: Drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung und mit der Bewährungsauflage versehen, sich unverzüglich um die Beschaffung der Papiere zu kümmern, damit die Ausreise erfolgen kann.
Offen bleibt allerdings nach dem Urteil die Frage, ob dieses Druckmittel den gewünschten Erfolg zeigt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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