Feuer im Übergangswohnheim an der Werksstraße war Brandstiftung - Angeklagter wollte sich umbringen

Polizeiliche Vorführung eines Angeklagten beim Amtsgericht

Die öffentliche Hauptverhandlung am 25.04.2016 beim Amtsgericht Hattingen nahm eine unerwartete Wende, als der durch die Polizei vorgeführte angeklagte Nordafrikaner durch seinen Dolmetscher übersetzen ließ, dass er in sein Heimatland zurück möchte und auch versucht habe, sich durch das Anzünden seiner Bettwäsche in seinem Zimmer im Dachgeschoß des Übergangswohnheimes an der Werksstraße umzubringen.

Dadurch war das Zimmer des Asylbewerbers am 12.4.2016 im Übergangswohnheim vollständig ausgebrannt. Vor diesem Brand im Dachgeschoss hatte der Asylbewerber im Erdgeschoss des Übergangswohnheimes gewohnt. Am 3.4.2016 war vorher auch dieses Zimmer im Erdgeschoss ausgebrannt.

Angeklagt war er jetzt, in der Neujahrsnacht 2016 eine Feuerwerksbatterie anderer Silvester-Gäste der Gebläsehalle nach dem Anzünden bewußt so umgedreht zu haben, dass die Raketen direkt in eine ca. 80 Personen umfassende Gästegruppe vor der Gebläsehalle geschossen wurden.

Zwei Personen, die als Zeugen vor Gericht aussagten, erlitten dabei schmerzhafte Verletzungen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn daher, eine gefährliche Köperverletzung begangen zu haben.

Direkt nach dem Verlesen der Anklageschrift gestand der Nordafrikaner dem Gericht, nach dem Konsum von Alkohol die Tat am 1.1.2016 begangen zu haben, widerrief diese allerdings nach der Zeugenvernehmung.

In der Neujahrsnacht war der Angeklagte direkt nach der Tat von einem Polizeibeamten, der privat an der Silvesterfeier teilgenommen hatte und die Tat beobachtete, angesprochen worden. Nachdem sich der Polizist als solcher zu erkennen gegeben hatte, legte der Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung als Legitimation vor.

Die Hauptverhandlung wurde nach dem Geständnis des Asylbewerbers, die Brandstiftung am 12.4.2016 begangen zu haben, für mehrere Stunden unterbrochen.

Nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung wurde nach Beendigung der Beweisaufnahme der 24 Jahre alte Angeklagte, der nach eigenen Angaben immer wieder Alkohol trinkt und gerade erst aus einer Hattinger Fachklinik entlassen wurde, vom Gericht wegen der Körperverletzung vom 1.1.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft erfolgte dann noch im Gerichtssaal die Festnahme des Angeklagten wegen des Geständnisses der Brandstiftung im Übergangswohnheim. Ihm wurde vom Gericht ein Pflichtverteidiger zugewiesen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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