Frau verprügelte ihren Partner – 10 Monate Gefängnis auf Bewährung

Eine 27 Jahre alte Hattingerin, die zweimal ihren Partner verprügelt hatte, wurde jetzt vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

„Ich wollte das nicht“, sagte die Hattingerin in ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung zu ihrem Partner gewandt und hatte dabei Tränen in den Augen.

Die Beziehung zwischen den beiden verlief nicht unproblematisch. Als ihr Partner spezielle Vorwürfe, die sie ihm gemacht hatte, ihr gegenüber nicht entkräften konnte, entstand Ende August 2017erst ein verbaler Streit. Auch ein Bekannter, der den Streit schlichten wollte, konnte eine Eskalation in der Wohnung der beiden dann nicht mehr verhindern.

Schürf-, Biss-, Platzwunden und Nasenbluten
Die Angeklagte, leicht alkoholisiert, überschüttete ihren Partner mit Bier, warf eine Bierflasche nach ihm und zerrte ihn an seinen Haaren in´s Schlafzimmer. Dort schlug die Angeklagte weiter auf ihren Partner ein, der dadurch Schürf-, Biss-, Platzwunden und Nasenbluten davontrug. Nach gewissen Widersprüchen der Zeugenaussagen bei Gericht mit deren früheren Aussagen bei der Polizei wurde im Gericht beraten, ob die Angeklagte nun eine Bierflasche auf ihren Partner, oder an diesem vorbei geworfen hatte. Die Polizei erteilte ihr am Tattag ein zehntägiges Rückkehrverbot in die gemeinsame Wohnung.

Das Rückkehrverbot war gerade abgelaufen und die Wunden ihres Partners waren noch nicht verheilt, als sich die Hattingerin Anfang September durch ein Handyfoto, welches ihr Freund von ihr machen wollte, gestört fühlte. Sie wollte sich auf der Couch schlafen legen, bemerkte dann aber die Fotografierabsicht ihres Freundes, der sich mit seinem Handy ihrem Gesicht näherte. Sie schlug spontan um sich und traf ihren Freund mit ihren Fäusten im Gesicht. Dadurch platzten seine alten Wunden wieder auf. Nachbarn wurden durch die Schreie aufmerksam und alarmierten die Polizei.

Wie im Horrorfilm
Eine Polizeibeamtin schilderte ihre bisherigen Einsatzerfahrungen mit der Angeklagten und ihrem Partner. Nachdem es schon 2016 zu einem Polizeieinsatz gekommen war, veranlassten die stark blutenden Wunden des Geschädigten nach der Tat Anfang September die Beamtin zu der Aussage: „Es sah aus wie im Horrorfilm, so stark blutete der Partner der Angeklagten. Er weinte bei unserem Eintreffen, er verzeiht ihr aber alles, er liebt sie.“ Auch einen Strafantrag stellte er nicht.

Die Bewährungshelferin der Angeklagten schilderte, dass ihre Mandantin, die schon elf Mal mit dem Gesetz in Konflikt kam und noch unter laufender Bewährung steht, ein „normgerechtes Leben“ anstrebe. In Stresssituationen allerdings verliere Sie leicht ihre Impulskontrolle.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende der Beweisaufnahme für die zwei Straftaten der Körperverletzung, eine gefährliche weil mit der Bierflasche und eine einfache, tat – und schuldangemessen für die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten. Da sie bei der Angeklagten eine günstige Sozialprognose sah, plädierte sie für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung, für 500 Euro Geldauflage und für die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Deeskalationstraining.

Verteidiger betont emotionale Ausnahmesituation
Rechtsanwalt Henner Sentner sah für seine Mandantin nur den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt. Dass seine Mandantin mit der Bierflasche nach diesem geworfen und ihn getroffen habe, sah er nicht als bewiesen an.

Er bat das Gericht, bei der Strafzumessung eine persönliche emotionale Ausnahmesituation seiner Mandantin im Tatzeitraum zu berücksichtigen. Er hielt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also 300 Euro für ausreichend.

Richter Kimmeskamp schloss sich aber den Forderungen der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine 10monatige Gesamtfreiheitsstrafe, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. Er unterstellte die Angeklagte weiterhin einer Bewährungshelferin, verhängte eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten einer Hilfseinrichtung und eine Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining.

Zusammen mit Ihrem Partner verließ die Angeklagte dann den Gerichtssaal.

  • Auszug aus der Kriminalstatistik 2017 der Kreispolizeibehörde des EN-Kreises:
  • Die Taten im Bereich der gefährlichen Körperverletzung stiegen um 11,1% von 279 auf 310 Taten. Außerdem waren 357 Fälle der häuslichen Gewalt zu verzeichnen. Dabei wurden 189 Rückkehrverbote gegenüber den männlichen und weiblichen Aggressoren von Polizeibeamten ausgesprochen.
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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