Freizeit hinter Gittern

So richtig hat der ­junge Auszubildende aus Sprockhövel seine Aggressionen und Gefühle wohl nicht im Griff. Als jemand auf einer Party seine Freundin „anbaggerte“, sah er rot und es kam zu einer Prügelei. Das aber ist nicht sein einziges Problem.

Neben der Körperverletzung ist er auch wegen Betrugs angeklagt, hat er doch einige Monate zu Unrecht Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit bezogen.
Hintergrund: Der junge Mann beabsichtigte, aus der elterlichen Wohnung auszuziehen und hatte auch schon eine Wohnung gefunden. Er legte den Mietvertrag vor und beantragte einen Zuschuss bei der Agentur für Arbeit. Den hätte er auch bekommen, doch fiel er deutlich geringer aus als erwartet. So konnte er sich die ausgeguckte Wohnung nicht mehr leisten. Das will er auch der Agentur für Arbeit gesagt haben. Für ihn sei die Sache erledigt gewesen. Für die Behörde nicht, denn die zahlte munter weiter, forschte allerdings irgendwann nach fehlenden Unterlagen.
Doch die Briefe der Behörde will er nicht bekommen haben. So war er überrascht, als plötzlich die Nachforderung vom Amt kam. Bezahlt ist sie übrigens mittlerweile.
Und nun eben auch noch die Körperverletzung auf der Party.
Größte Sorge vor dem Jugendschöffengericht ist für den Hauptschüler, dass er Probleme mit dem Ausbilder bekommen könnte. Schließlich stehen nicht nur die Prüfung an und das letzte Ausbildungsjahr auf dem Weg zum Einzelhandelskaufmann, sondern auch eine eventuelle Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis.
Weil das Gutachten der Jugendgerichtshilfe positiv ausfällt und sich der Angeklagte nicht nur geständig, sondern auch einsichtig zeigt, verurteilt ihn das Gericht zu einem Freizeitarrest, der von Freitag, 18 Uhr, bis Sonntag, 16 Uhr, dauert, und zu einem Anti-Aggressions-Training in der Hoffnung, den jungen Mann nicht wieder auf der Anklagebank zu finden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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