Freundin geschlagen und gedemütigt – 6 Monate Gefängnis

„Ich hatte Angst um mein Leben“ sagte die 28 Jahre alte Hattingerin zu Richter Kimmeskamp, als sie über die Misshandlungen aussagte, die sie in ihrer Wohnung durch ihren früheren Freund erleiden musste.

Das Paar hatte sich Anfang 2016 über das Internet kennengelernt. Kurze Zeit später begann dann der 29 Jahre alte Angeklagte, ledig und Vater von 2 Kindern eine Beziehung mit der Hattingerin, die selbst Mutter eines Kindes ist.

Die Beziehung zwischen den beiden dauerte einige Monate bis Juli 2016. Der Angeklagte aus Bochum wohnte in dieser Zeit ab und zu auch bei der Hattingerin in der Innenstadt. Die Beziehung war beidseitig von Eifersucht geprägt. Als dann noch Alkohol und Drogenkonsum des Angeklagten dazu kamen, eskalierte die Situation Anfang Juli 2016.

Schläge und Demütigung

Nach einem Kneipenbesuch kam der Angeklagte spätabends zu der Hattingerin in ihre Wohnung und beschuldigte diese, den Schlüssel für seine Wohnung in Bochum bewusst versteckt zu haben. Im Laufe des sich daraus entwickelten Streites randalierte der Angeklagte in der Wohnung seiner Freundin und schlug mit seinen Händen, mit einer Getränkeflasche und mit der Fernsehbedienung auf die Hattingerin ein. Diese erlitt dabei u.a. Hämatome an Beinen und Armen. Um einer weiteren Bedrohung, mit einem Stuhl geschlagen zu werden, zu entgehen, musste sich die Hattingerin damals vor den Angeklagten nieder knien und diesen um Entschuldigung bitten. Eine Strafanzeige war die Folge.

Auswirkungen von Alkohol und Drogen

Der Angeklagte selber erinnert sich nicht an die Tat, da er unter Alkoholeinfluss gestanden haben will. Auch vor dem Tattage soll der Angeklagte schon auf die Hattingerin eingeschlagen haben, wie diese bei ihrer Zeugenaussage schilderte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah am Ende der Beweisaufnahme den Anklagevorwurf bestätigt. Er forderte für die Körperverletzung und Nötigung eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten gegen den Angeklagten auszusprechen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Auch Unterhaltspflicht verletzt

Die Verteidigern des Angeklagten bat um ein mildes Urteil, da ihr Mandant schon längere Zeit psychisch erkrankt sei, eine depressive Phase durchlebt, praktisch den Kopf in den Sand gesteckt und sich um nichts mehr gekümmert habe. Zur Zeit sitzt er im Gefängnis, da er dort wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht drei Monate Strafhaft verbringen muss.

Richter Kimmeskamp sprach dann das Urteil. Er verhängte gegen den 29 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei führen und die Weisungen eines Bewährungshelfers beachten. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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