Hattingerin mit Spritze attackiert – Beziehungstat bestraft

Die Attacke eines 37 Jahre alten Mannes mit einer Spritze auf seine frühere Lebensgefährtin ahndete das Amtsgericht jetzt als gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Als die 39 Jahre alte Hattingerin den Gerichtssaal betrat und den Angeklagten sah, war ihr das Unbehagen immer noch anzumerken.

Dieser war ihr früherer Lebensgefährte und hatte sie im Zusammenhang mit dem Ende ihrer Beziehung im September 2016 nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der Nadel einer Spritze in den Körper gestochen. Dabei soll er geäußert haben, die Nadel wäre infiziert und soll ihr gleichzeitig dadurch eine schwere Erkrankung prognostiziert haben. Vorher hatte die Hattingerin ihren Partner aufgefordert, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Zum Glück ergaben ärztliche Untersuchungen, dass die Spritze sauber war und sie als Folge des Tatgeschehens keine weitergehenden Beeinträchtigungen erleiden musste. Psychisch hat die Tat der Angeklagten allerdings erheblich zugesetzt.

Staatsanwaltschaft beantragt Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Kokain und Heroin bestimmten in der Vergangenheit den Lebensalltag des Angeklagten. Fünf Mal ist er schon vorbestraft, 2 Bewährungen sind noch offen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte tat- und schuldangemessen, gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Rechtsanwalt Simonis erklärte im Namen seines Mandanten, dieser gebe die Tat zu und es täte ihm sehr leid. „Mein Mandant hat sich mies verhalten“ sagte er in seinem Plädoyer. Er vertrat die Ansicht, sein Mandant sei inzwischen vom Betäubungsmittel-Konsum losgekommen und führe jetzt ein geordnetes Leben. Er beantragte für die Tat eine Freiheitsstrafe im Ermessen des Gerichtes, plädierte aber diese zur Bewährung auszusetzen, auch wenn das die dritte Bewährungsstrafe für seinen Mandanten hintereinander sei.

Richter Kimmeskamp sprach dann das Urteil für diese Beziehungstat. Er verhängte gegen den Angeklagten für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten und setzte diese für 3 Jahre zur Bewährung aus. „Die Entscheidung für die Bewährung war ganz knapp“, sagte er in seiner Urteilsbegründung und ergänzte, dass der Angeklagte die Hattingerin seit der Trennung im September 2016 in Ruhe gelassen und auch keine weiteren Straftaten begangen habe.

Sollte sich dieser allerdings in den nächsten drei Jahren nicht straffrei verhalten, muss er unter Berücksichtigung der noch offenen Bewährungsstrafen für über zwei Jahre in`s Gefängnis. Schmerzensgeldansprüche der Hattingerin gegen den Angeklagten waren nicht Gegenstand dieser Verhandlung beim Strafgericht.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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