"Ich bin der König von Hattingen" - Das sah der Richter anders

Fortsetzungstermin vor dem Hattinger Amtsgericht: Die Hauptverhandlung musste wegen fehlender Zeugen unterbrochen werden. Die erschienen dann wenigstens zum Fortsetzungstermin.
Und das zur frühen Uhrzeit um 8.30 Uhr. Noch einmal zur Erinnerung: es geht um eine Schlägerei am Reschop im Herbst letzten Jahres.
Als diese eigentlich schon beendet war, kamen noch zwei weitere Männer dazu. Einer von ihnen sagte: „Ich bin der König von Hattingen“ und versetzte dem Verprügelten noch einmal eine Ohrfeige.
Bei der Vernehmung durch die Polizei wurde er durch andere Zeugen namentlich benannt und, um eine Verwechslung auszuschließen – denn es gibt noch einen Namensvetter –, auch die Wohnungsadresse angegeben.
In der Hauptverhandlung konnten oder wollten sich die Zeugen nicht mehr an den Namen erinnern und wussten auch nicht zu sagen, ob der Angeklagte, der die Tat bestritt, es tatsächlich gewesen sei.
Für den Vorsitzenden Richter Johannes Kimmeskamp eine reine Verschleierungstaktik, die ein juristisches Nachspiel haben dürfte. Denn auch die Staatsanwaltschaft sah hier Ansätze für eine bewusste Falschaussage der Zeugen und will den Vorgang strafrechtlich verfolgen.
Die beiden letztmalig fehlenden Zeugen waren nun erschienen, drucksten aber in ihrer Aussage ebenfalls herum. Trotz angedrohter Beugehaft für einen Zeugen konnte nur der Vernehmungsbeamte Licht ins Dunkel bringen. Er schilderte die polizeiliche Vernehmung und für Staatsanwaltschaft und Richter gab es keinen Zweifel, in dem Angeklagten auch den Täter vor sich sitzen zu haben.
Der Verteidiger sah dies anders und sah seinen Mandanten nicht als überführt an. Das Urteil lautet nun drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung – und diese aufgrund einschlägiger Vorstrafen auch nur mit Mühe.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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