„Jahresend-Special“ im Amtsgericht

Die unendliche Geduld und Souveränität des Vorsitzenden Richters Johannes Kimmeskamp wurde am letzten Gerichtstag des Jahres 2015 in den 13 öffentlichen Hauptverhandlungen in Saal 1 des Amtsgerichtes Hattingen von den Angeklagten teilweise stark strapaziert.

Verfahren gegen Asylbewerber eingestellt

Dem 33 Jahre alten Asylbewerber aus Palästina wurde durch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Juni 2015 in der Gebläsehalle einen Diebstahl begangen zu haben. Einer jungen Dame war dort während der stattfindenden Abiturfeier aus ihrer Jacke ihre Handtasche, ihr Autoschlüssel, ein Smartphone sowie ein Geldbetrag gestohlen worden.
Der Angeklagte, durch einen Dolmetscher unterstützt, erklärte dem Gericht sachlich und ausführlich, dass er am besagten Tattage mit 2 Freunden nachts spazieren gegangen sei, weil er in der großen Schlafhalle der Flüchtlingsunterkunft keine Nachtruhe fand. Während des nächtlichen Spazierganges habe er den Autoschlüssel auf dem Gehsteig gefunden und diesen direkt den Security-Leuten vor der Gebläsehalle und auch der später eintreffenden Polizei gezeigt und ausgehändigt. Er sei weder in der Gebläsehalle gewesen noch habe er irgendeinen Diebstahl begangen. Seine Einlassungen wurden durch die damaligen Protokollvermerke der Polizeibeamten bestätigt.
Am Ende der Beweisaufnahme stellte der Vorsitzende Richter daher nach Rücksprache mit den Prozessbeteiligten das Verfahren gegen den Angeklagten ein.

Strafbefehl und Vorführung nach Nichterscheinen

„Teure Post mit Strafbefehl“ erhalten in den ersten Tagen des neuen Jahres einige Angeklagte, die es nicht für nötig hielten, ihrer Ladung zur öffentlichen Hauptverhandlung nachzukommen bzw. einen berechtigten Grund für Ihr Nichterscheinen mitzuteilen. 3 Angeklagte müssen daher insgesamt 2.900 Euro im Rahmen der Strafbefehle an die Gerichtskasse zahlen. Ein Angeklagter wird demnächst beim neuen Termin von der Polizei vorgeführt.

Strom geklaut

„Ich habe keine Kohle und bin total blank“, sagte der Hattinger vor Gericht und schilderte bewegend seine schicksalhaften persönlichen Umstände sowie seine glaubhaften Bemühungen, den Anforderungen der deutschen Bürokratie als Ungeübter nachkommen zu können.
Er hat seine Wohnung verloren und wohnt bei seinem Sohn. Von der Job-Agentur erhält er kein Geld mehr sondern wurde nach langem Warten und Rückfragen dann aufgefordert, doch die Rente zu beantragen. Somit erhält er momentan überhaupt kein Geld. Für das illegale Abzapfen von Strom beim Nachbarn war er bereits zu einer Geldstrafe in Raten verurteilt worden, von der er auch bereits einige Raten pünktlich bezahlt hatte. Am Ende der Beweisaufnahme senkte Richter Kimmeskamp die damals verhängte Geldstrafe, so dass diese nunmehr beglichen ist und er stellte das Verfahren gegen den Hattinger ein.

Lob für den Richter

Ich musste erst noch ins Methadon-Programm, erklärte der 54 Jahre alte Hattinger, als er verspätet in den Gerichtssaal kam. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, bei Kaufland eine Wetterstation gestohlen zu haben. Ich suchte an und für sich einen Wecker und muss die Station dann wohl unbezahlt mitgenommen haben, so die Einlassung des Angeklagten vor Gericht, der seine Tat gleichzeitig als „geistigen Schwachsinn“ bezeichnete. Auch erzählte er stolz, dass er kein Heroin mehr benötige und bemüht sei, auch von seiner extremen Tablettenabhängigkeit wegzukommen. Nachdem er sich auch das Rauchen abgewöhnt haben will, trinke er nur noch „2 bis 3 Kannen“ Bier am Tag. Gegen ihn erging ein Strafbefehl über 500 Euro. Als der Hattinger vom Gericht über die Möglichkeit informiert wurde, den Betrag in Raten zahlen zu können, verabschiedete er sich mit den Worten „ Sie sind ein lieber Richter“.

Säuglingsfläschchen auf der Anklagebank

Im Mai 2015 hatte der aus Rumänien stammende Angeklagte mit seiner Ehefrau in Sprockhövel am Straßenrand stehenden Sperrmüll in seinen Transporter geladen.
Vor Gericht erschien er nun mit Ehefrau, einem Kleinkind und einem Säugling. Während das Kleinkind einen Lutscher hatte, erhielt der Säugling, als er unruhig wurde, während der Gerichtsverhandlung Nahrung aus dem mitgebrachten Milchfläschchen. Die Angeklagten verstanden nach ihrem Werteverständnis nicht, dass sie am Straßenrand abgestellten Sperrmüll mit entsprechender Wertmarke nicht einfach mitnehmen dürfen. Warum dürfen wir das nicht mitnehmen, wenn es doch sowieso in den Müllschredder kommt, war ihre Frage an das Gericht. Richter Kimmeskamp bat den immer wieder zum Richtertisch eilen wollenden Angeklagten doch, einfach bei seinen Erklärungen sitzen zu bleiben. Am Ende der Beweisaufnahme wurde das Verfahren unter Einschaltung einer Übersetzerin und mit Zustimmung der Prozessbeteiligten dann eingestellt. Erleichtert verließ die junge Familie den Gerichtssaal.

Partnerin terrorisiert und Erotik-Bild verschickt

Als eine 3 Jahre dauernde Beziehung von der Partnerin beendet wurde, soll der 37 Jahre alte Angeklagte diese mehrfach beleidigt und ein Erotik-Bild von ihr über Facebook verschickt haben. Die von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vorgelesenen Beleidigungen des Angeklagten an seine Ex-Freundin können hier aus Anstandsgründen auch ansatzweise nicht wiedergegeben werden, waren jedoch „unterste Schublade“, so bewertete dieses die Vertreterin der Anklage. Der Hattinger will unter der Trennung sehr gelitten und die Beleidigungen alkoholisiert gepostet haben. Seine Ex-Freundin, die mit ihrer Anwältin als Nebenklägerin auftrat, beantragte während der Hauptverhandlung gleichzeitig Schmerzensgeld für die Geschädigte. Das Versenden eines Fotos der Angeklagten, welches während der Beziehung mit ihrem Einverständnis zwar aufgenommen worden war, wurde als Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (§§ 22,33 ) gewertet, weil ein Versenden nicht genehmigt und daher strafbar war.
Unter Berücksichtigung der 6 Vorstrafen des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 9 Monaten Freiheitsentzug zur Bewährung ausgesetzt und die Zahlung von 500 Euro als Wiedergutmachung an die Geschädigte. Diesem Antrag schloss sich Richter Kimmeskamp an, setzte die Bewährungszeit auf 3 Jahre fest und beteiligte den Angeklagten nur zu 50 Prozent an den Kosten des Verfahrens, weil die Geschädigte mit der Erstellung des Erotik-Fotos einverstanden war. Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, um gegebenenfalls gegen das Urteil Einspruch einzulegen.

Betrunken vor Gericht

Bei der Angabe zur Person hatte der Angeklagte bereits Probleme, seinen Wohnort und die Postleitzahl von Sprockhövel zu nennen. Er schien stark betrunken zu sein. Seine ihn begleitende Partnerin war ebenfalls betrunken. Der Sprockhöveler gab an, dass der Stress der anstehenden Hauptverhandlung der Grund war, warum er, nach eigenen Angaben „Quartalstrinker“ und seine Lebensgefährtin vorher „kräftig getrunken“ hatten. Angeklagt waren Beleidigung/Bedrohung und Sachbeschädigung. „Sie halten jetzt mal den Mund“ musste die Vertreterin der Staatsanwaltschaft laut werden, als die Begleiterin ununterbrochen die Hauptverhandlung störte. Aufgrund der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten wurde gegen diesen ein Strafbefehl über 500 Euro mit Ratenzahlung erlassen. Den Wunsch auf einen guten Rutsch an alle Anwesenden konnte der Sprockhöveler zwar nicht klar aussprechen, allerdings durch Handzeichen andeuten.
Damit endete der letzte Gerichtstag im Jahre 2015 beim Amtsgericht in Hattingen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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