Landgericht schickt Hattingerin ins Gefängnis

Eine Strafkammer des Landgerichtes in Essen hob jetzt in einem Berufungsverfahren die Urteile des Amtsgerichtes Hattingen auf und verhängte gegen eine 36 Jahre alte Hattingerin insgesamt 25 Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Wurde die Hattingerin in den Jahren 2005 bis 2009 wegen Betruges wiederholt noch zu Geldstrafen verurteilt, kamen in den Jahren 2010 bis 2014 weitere 8 Betrugstaten und eine Urkundenfälschung hinzu.

Sie soll u.a. mehrmals Gelder von einem Kirchenkonto abgezweigt, ein Handy mit einem gefälschten Kontoauszug erworben und vom Jobcenter unberechtigt Gelder bezogen haben. Der Schaden hierbei überstieg 70.000 Euro. Einige Taten räumte die Angeklagte ein, der Kirchengemeinde wurde der Schaden inzwischen von ihr erstattet.

Als Gründe für ihre Geldnot, die zu den Betrugstaten führte, gab die Hattingerin die Spielsucht ihres früheren Ehemannes an, auch wenn dieser als Zeuge bestritt, je gespielt zu haben.

Um ihre Familie zu schützen und ihrer ständigen Geldnot zu begegnen, will sie bei einem privaten Geldverleiher Darlehen aufgenommen haben. Sie hatte dann Mühe, die monatlichen Raten, die angeblich an ihrer Haustür von einem Geldeintreiber kassiert wurden, aufzubringen. Überzeugende Beweise „ für diese Geschichte“ konnte sie der Strafkammer allerdings nicht vorlegen.

Rechtsanwalt Hiesgen plädierte auf Freispruch
In seinem Plädoyer erinnerte Rechtsanwalt Hiesgen im Namen seiner Mandantin an die Vorgaben des Strafgesetzbuches, bei einer rechtswidrigen Tat ohne Schuld zu handeln, wenn man eine Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abwendet. Er plädierte daher auf Freispruch, da seine Mandantin unter erheblichem finanziellem Druck gestanden hätte und ihre Kinder habe schützen wollen.

Staatsanwältin Buchholz sah dagegen den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges als erfüllt an, berücksichtigte eine verminderte Schuldfähigkeit bei der Hattingerin und beantragte bei der Strafkammer, gegen die Angeklagte insgesamt 31 Monate Gefängnis ohne Bewährung zu verhängen.

25 Monate Gefängnis ohne Bewährung
Die Strafkammer verkürzte dann die ursprüngliche Freiheitsstrafe des Amtsgerichtes Hattingen von drei Jahren und drei Monaten auf zwei Jahre und einen Monat, sah allerdings keine Möglichkeit, diese Gefängnisstrafe zur Bewährung auszusetzen.

„Ohne Schuld wurde nicht gehandelt“, sagte Richter Dr. Wilfinger und äußerte das Unverständnis der Strafkammer, dass sich die Angeklagte bei dem angeblichen Druck der dubiosen Geldeintreiber nicht zum Schutze ihrer Familie an die Polizei gewandt hatte. Außerdem hätten alle vorherigen Bewährungsstrafen und das Wissen um ihre Kinder die Angeklagte nicht davon abgehalten, weitere Betrugstaten zu begehen.

Gegen das Urteil des Landgerichtes hat die Hattingerin inzwischen Revision eingelegt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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