Missglückter High Five, Pfefferspray und Polizeigewahrsam – Dreistündige Suche nach der Wahrheit

Ein 24 Jahre alter Angeklagter, der sich wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte vor der Strafkammer des Amtsgerichtes zu verantworten hatte, wurde nach dreistündiger Hauptverhandlung nur noch wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Der Vorwurf des strafbaren Widerstandes gegen Polizeibeamte hatte sich nach Auffassung des Gerichtes nicht bestätigt.

Es war heute eine lange Gerichtsverhandlung. Richter Johannes Kimmeskamp hatte zur Wahrheitsfindung elf Zeugen geladen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, Anfang Juli 2017 als Gast nach dem Besuch eines Abi-Balles im Außenbereich vor der Gebläsehalle eine Person beleidigt und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Während der Beweisaufnahme wurde das Geschehen von den Zeugen teilweise sehr unterschiedlich geschildert.

Aber von vorne: Gegen Mitternacht verließ der Angeklagte Anfang Juli 2017 in leicht alkoholisiertem Zustand mit zwei seiner Freunden einen Abi-Ball. Vor der Gebläsehalle stießen die drei Freunde auf eine Mitarbeiterin des Security-Dienstes, die aus einem PKW auf dem Parkplatz Gegenstände geholt hatte. Während der Angeklagte gegenüber dieser Frau mit seiner erhobenen Hand nur das „High Five Zeichen“ gemacht haben will, sagte diese als Zeugin aus, der Angeklagte habe sich ihr zweimal in den Weg gestellt und sie mit seiner Hand oberhalb der Brust angefasst. Nach ihrer Aufforderung „Fass mich nicht an“, soll er sie anschließend massiv beleidigt haben.

Sie informierte darüber ihre Security-Kollegen am Eingang der Gebläsehalle, die daraufhin den Angeklagten im Außenbereich zur Rede stellten. Dann soll es zu Beleidigungen des Angeklagten gegen die Security-Mitarbeiter gekommen sein. Als der Angeklagte einem Security-Mitarbeiter an den Hals griff, setzte dieser Pfefferspray ein. Die Polizei wurde verständigt und traf kurze Zeit später mit zwei Streifenwagen ein.

Mangelnder Respekt vor der Polizei
Die Beamten verschafften sich eine Übersicht über die Lage und versuchten zu deeskalieren, was von den Zeugen auch übereinstimmend so geschildert wurde. Die Beamten sagten aus, dass das Verhalten des Angeklagten und seiner Freunde durch massive verbale Beleidigungen und mangelndem Respekt vor den Weisungen der Polizeibeamten gekennzeichnet war.

Selbst der Angeklagte schilderte aber, dass sich die Beamten sehr fürsorglich um ihn gekümmert hatten, da er von dem Abwehrspray des Security-Mitarbeiters an den Augen und im Gesicht sehr beeinträchtigt war.

Als ein weiterer Polizeiwagen eintraf, eskalierte die Situation, die sich bis dahin laut Zeugenaussagen schon beruhigt hatte. Der Angeklagte will dann von einem dieser Polizeibeamten plötzlich ohne ersichtlichen Grund gegen ein Straßenschild gedrückt und auf den Boden geworfen worden sein. Er wurde gefesselt, in den Streifenwagen gebracht und landete später für eine Nacht im Polizeigewahrsam. Die Freunde des Angeklagten bestätigten seine so geschilderte Version.

„Die Maßnahmen dieses Polizeibeamten waren eine Überreaktion“, sagte ein weiterer unbeteiligter Zeuge aus, und ergänzte, der Polizeibeamte habe auch ihm gegenüber gesagt, „Wenn Du nicht still bist, nehmen wir Dich auch mit“.

Der Polizeibeamte verteidigte vor Gericht sein Verhalten. Beim seinem Eintreffen am Einsatzort will er gesehen haben, dass sich der Angeklagte einem seiner älteren Kollegen so genähert hatte, dass der gewöhnliche Sicherheitsabstand unterschritten wurde. Zur Sicherheit seines Kollegen sei er sofort tätig geworden und habe den nach seiner Meinung „uneinsichtigen Störer“ überwältigt, zu Boden gebracht und fixiert. Selbst vor der Arrestzelle der Polizei will der Beamte vom Angeklagten noch bedroht worden sein.

Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklagevorwürfe im Wesentlichen als bestätigt ansah und für die Beleidigung und Widerstandshandlung eine Geldstrafe von insgesamt 90 Tagessätzen beantragte, plädierte der Verteidiger des Angeklagten für seinen Mandanten auf Freispruch.

„Ich leide noch heute aufgrund dieser Erfahrung unter psychischen Problemen“, sagte der vorbestrafte Angeklagte in seinem letzten Wort und verwies auf entsprechend ärztliche Atteste. Er bedauerte sein aggressives Verhalten und sein missglücktes „High Five Zeichen“. Gegen einen Polizeibeamten hat er inzwischen Strafanzeige gestellt.

Richter Kimmeskamp sah am Ende der Beweisaufnahme vom Angeklagten keine Schwelle zur strafbaren Widerstandshandlung gegen Polizeikräfte überschritten. Daher verurteilte er den Angeklagten nur wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 10 Euro.

Erklärung :
High five ist eine besonders in den USA verbreitete Geste des Feierns, bei der zwei Personen jeweils eine Hand heben, um sie in die erhobene Hand des Gegenübers zu schlagen. Sie dient normalerweise dem Ausdruck gemeinsamer Zufriedenheit über einen Erfolg oder dazu, jemandem zu gratulieren. „High“ bedeutet dabei die in die Luft erhobenen Arme, und die Finger jeder Hand bilden die „five“. Die Initiative zu dieser Geste geht typischerweise vom Gratulierenden aus.
(Quelle: Wikipedia)

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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