Mit auf dem Rücken gefesselten Händen im Streifenwagen

Polizeikommissarin Jana Mutz (re.) und Polizeihauptkommissar Thomas Rostek (li.) im Juli 2015 bei einer Streife in der Hattinger Innenstadt.
  • Polizeikommissarin Jana Mutz (re.) und Polizeihauptkommissar Thomas Rostek (li.) im Juli 2015 bei einer Streife in der Hattinger Innenstadt.
  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Ein 69 Jahre alter Hattinger hatte sich wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeibeamte vor dem Amtsgericht zu verantworten. Er hatte gegen einen Strafbefehl über 800 Euro Einspruch eingelegt. Gegen Zahlung eines Betrages von 500 Euro an den Weißen Ring wurde das Verfahren dann eingestellt.

Es war Mitte März 2017, als der Angeklagte mit einem Frikadellenbrötchen in der Hand die Heggerstraße hinaufging. Hinter ihm fuhr ein Streifenwagen im Schritttempo her, denn die regelmäßige Präsenz der Polizei in der Fußläufigkeit besteht nicht nur aus Beamten, die zu Fuß unterwegs sind.

Da der Angeklagte der Meinung war, in der Fußläufigkeit hätten Autos generell nichts zu suchen, soll er extrem langsam vor dem Streifenwagen her- und nicht zur Seite gegangen sein.

Wir haben das Grundrecht des Angeklagten beachtet und sind einfach im Schneckentempo hinter ihm hergefahren, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge aus.

„In anderen Städten gibt es auch nur Fußpatrouillen“ argumentierte der Angeklagte und fragte dabei direkt den Polizeibeamten, warum dieser am Tattag überhaupt in der Fußläufigkeit gefahren sei.

Als der Streifenwagen aufgrund der breiter werdenden Heggerstraße im Bereich der Augustastraße an dem Angeklagten vorbeifahren konnte, soll dieser den beiden Polizeibeamten das „Scheibenwischersymbol“ gezeigt und diese auch verbal beleidigt haben.

Als Folge dieses Vergehens hielt der Streifenwagen an und die Beamten forderten den Mann auf, sich auszuweisen. Dieser weigerte sich nachhaltig, seinen Ausweis zu zeigen, ignorierte die Aufforderung der Beamten und wollte einfach weitergehen. Ein Zeuge sagte vor Gericht aus, dass er gehört habe, dass ein Beamter dem Angeklagten gesagt habe, „Wenn Sie uns den Ausweis nicht zeigen, nehmen wir sie mit“.

Einsatz wurde körperlich
Die Beamten mussten den „unwilligen Hattinger“ dann gegen dessen Willen zum Streifenwagen transportieren, ihm Handfesseln anlegen und zur Wache fahren um die Identität festzustellen. Auch dabei soll der Hattinger passiven Widerstand geleistet und noch in der Fußgängerzone „Hilfe, Hilfe, Polizeigewalt“ gerufen haben.

Eine weitere Zeugin sagte vor Gericht, sie sei erschüttert gewesen, wie die Beamten den Mann behandelt hätten und habe diesen zugerufen, das sei doch kein Schwerverbrecher.

Aufforderungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten
Andere Passanten sollen dagegen Verständnis für diese Maßnahme der Polizei aufgebracht und geäußert haben, Polizeibeamte seien Respektpersonen und deren Aufforderung sei nun Mal Folge zu leisten.

„Wir können uns keine Beleidigung, erst recht nicht in der Öffentlichkeit vor zahlreichen Passanten, gefallen lassen, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge und begründete die Durchführung dieser polizeilichen Maßnahme.

Auf der Wache wurde die Identität des Angeklagten festgestellt und eine Anzeige gegen diesen ausgefertigt. Der Angeklagte hat wiederum eine Strafanzeige gegen die Beamten erstattet, so seine Ergänzung vor Gericht.

Am Ende der Beweisaufnahme wurde mit Zustimmung aller Prozessparteien das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an den Weißen Ring eingestellt. Die Erleichterung darüber war dem Anwalt des Angeklagten anzusehen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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